Auflastung Wohnmobil über 3,5 Tonnen – DER Ratgeber
Auflastung über 3,5 Tonnen: was ab Werk geht, was nachträglich möglich ist, was die Versicherung kostet und was sich bei Maut und Tempolimits ändert.


Beide Produkte auf einen Blick
Auflastung Wohnmobil
Alle 18 Vorteile und Nachteile der Auflastung über 3,5 Tonnen beim Wohnmobil, Kastenwagen und Campervan. Die Problematik der Zuladung und eine eventuell notwendige Auflastung deines Wohnmobils ist umfangreich. Aber auch lösbar.
Das Ziel ist es, einen stets aktuellen und allumfassenden Ratgeber zusammenzustellen und nicht nur einen Vorgeschmack. So ist natürlich auch die geplante Neuerung in 2024 beim B-Führerschein und eine Erweiterung auf 4,25 Tonnen enthalten.
Dieser umfangreiche Ratgeber umfasst alle unsere gemachten Erfahrungen zum Thema der Auflastung. Diese Informationen und Lösungen gebe ich dir gerne weiter.


Alle Information, Tipps & Tricks in einem Ratgeber
Am Ende des Beitrags kennst du alle Themen vom Leergewicht bis zum zulässigem Gesamtgewicht. Von der Maut auf Autobahnen bis hin zu den Strafen bei einer Überladung.
Du wirst den oft unbekannten Trick für z.B. Fiat Ducato kennenlernen, wie du sehr günstig und ohne technische Änderung auf 3,65 Tonnen auflasten kannst. Sollte dies dahingegen nicht reichen, ist mit den Herstellern Goldschmitt, Linnepe oder SMV auch eine Auflastung auf 3,85 Tonnen, 4 Tonnen oder mehr möglich. Die Fahrzeughersteller wie Fiat, MAN, Ford, VW oder Mercedes werden dabei unterstützt.


Mein persönlicher Rat
Die folgenden Wissenspunkte sind umfangreich und haben uns letztendlich bei der Entscheidungsfindung geholfen. Wir selbst haben anfänglich viele Jahre gebraucht um einzusehen, dass eine Auflastung auf der Hinterachse Sinn ergibt. Insofern darf es euch nicht verwundern, wenn man einige Zeit benötigt, um die richtige Entscheidung zu treffen. Die folgenden Kaptitel sind alphabetisch angeordnet.


Die Ablastung
Natürlich gibt es auch den umgekehrten Weg. Von 3,85 Tonnen oder höher wieder auf 3,5 Tonnen ablasten. Die Gründe mit dem Klasse B Führerschein sind im Abschnitt Führerscheinklassen ausführlich dargelegt. Zu beachten ist, dass der B-Führerschein sich gerade in der Neuausrichtung auf 4,25 Tonnen befindet. Mehr dazu später.


Fahrverbot
Fahrtenschreiber
Nein, es ist kein Fahrtenschreiber notwendig. Auch wenn immer wieder Verunsicherung durch Clickbait-Influencer herrscht.
Es besteht keine Fahrtenschreiberpflicht für Wohnmobile mit privater Nutzung. Wohnmobile, die ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, sind von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen. Unabhängig von ihrem Gewicht.
Voraussetzung: Das Fahrzeug darf nicht gewerblich genutzt werden, etwa für Vermietung oder Transporte. Die Zulassungsunterlagen und Nutzungsdokumentationen sollte man eh immer im Fahrzeug mitführen.
Fahrzeuggewicht
Entscheidungen mit dem notwendigen Wissen lassen sich leichter fällen. Der Ratgeber ist in den meisten Punkten aus der Praxis entstanden. Die Kernfrage ist doch „Was wiegt mein Wohnmobil?“
Führerscheinklassen
Für Wohnmobile oder Campervans bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, hat der alte deutsche 3er Führerschein ausgereicht. Beziehungsweise für das gleiche zulässige Gesamtgewicht benötigt man heutzutage mindestens den EU-Führerschein Klasse C1.
Wichtige Hinweise zum Führerschein und zum EU-Führerschein


Fähren
Eine Auflastung macht aus einem Wohnmobil keinen LKW. Die Fahrzeugklasse in der Zulassungbescheinigung Teil 1 unter 5. ist und bleibt im gewollten Regelfall „Wohnmobil“.
Bei den allermeisten Fähren-Gesellschaften werden die Kosten für eine Überfahrt nicht nach dem Gewicht, sondern ausschliesslich nach Höhe, Breite und Länge des Wohnmobil (+Anhänger, + Fahrradträger) berechnet. Natürlich kommen dann noch die Anzahl der Erwachsenen, Kinder und der gebuchte Service oben drauf.
Eine Auflastung hat somit in der Regel keine Auswirkungen auf den Preis einer Überfahrt mit einer Fähre. Ob diese Aussage einer Verschiffung eines Wohnmobils standhält, kann ich mangels Erfahrung nicht sagen.
Geschwindigkeit
Gilt bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei der Geschwindigkeit noch die Gleichstellung mit einem PKW, ist dies nach einer Auflastung anders.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile und Campervans mit Zulassungsart Wohnmobil wird wie folgt berechnet.
1. Emissionsschlüssel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachsehen
Hierzu benötigt du zuerst den Emissionsschlüssel. Dieser steht im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unter 14.1.


2. Schadstoffklasse in der Tabelle Emissionsschlüssel zu Schadstoffklasse nachschlagen
Mit der 4- bis 6-stelligen Nummern und Buchstabenkombination des Emissionsschlüssels, lässt sich die Schadstoffklasse S1, S2, S3, S4 für den KFZ-Steuer-Rechner ermitteln.
| Schadstoffklasse | Emissionsschlüssel Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unter 14.1 |
|---|---|
| mindestens S4 | 0432, 0433, 0438, 0439, 0443, 0453, 0454, 0455, 0456, 0457, 0458, 0459, 0460, 0461, 0462, 0463, 0464, 0465, 0466, 0473, 0474, 0475, 0635, 0680, 0681, 0683, 0684, 0690, 0691, 090H, 090I, 090J, 090K, 090L, 090M, 090N, 090P, 090Q, 090R, 1411, 1412, 1420, 1431, 1432, 1433, 1451, 1452, 1453, 1454, 1461, 1462, 1463, 1464, 1471, 1472, 1473, 1474, 1475, 1476, 1501, 1502, 1511, 30AX, 30AY, 30AZ, 30ZX, 30ZY, 30ZZ, 35A0, 35B0, 35C0, 35D0, 35E0, 35F0, 35G0, 35H0, 35I0, 35J0, 35K0, 35L0, 35M0, 36AA, 36AB, 36AC, 36AD, 36AE, 36AF, 36AG, 36AH, 36AI, 36AJ, 36AK, 36AL, 36AM, 36AN, 36AO, 36AP, 36AQ, 36AR, 36BA, 36BB, 36BC, 36BG, 36BH, 36BI, 36CG, 36CH, 36CI, 36DG, 36N0, 36O0, 36P0, 36Q0, 36R0, 36S0, 36T0, 36U0, 36V0, 36W0, 36X0, 36Y0, 36ZA, 36ZB, 36ZC, 36ZD, 36ZE, 36ZF, 36ZG, 36ZH, 36ZI, 36ZJ, 36ZK, 36ZL, 66A0, 66B0, 66C0, 66D0, 8VEV1, 8VEV2, 8VEV3, 8VEV4, 8VEV5, 8VEV6, 8VEV7, 8VEC1, 8VEC2, 8VEC3, 8VEC4, 8VEC5, 8VEC6, 8VEC7, 8VSRA1, 8VSRA2, 8VSRA3, 8VSRB1, 8VSRB2, 8VSRB3, 8VSYA1, 8VSYA2, 8VSYA3, 8VSYB1, 8VSYB2, 8VSYB3, 8VSVA1, 8VSVA2, 8VSVA3, 8VSVB1, 8VSVB2, 8VSVB3, 8VSV31, 8VSV32, 8VSV33, 8VSM1, 8VAT1, 9VEV1, 9VEV2, 9VEV3, 9VEV4, 9VEV5, 9VEV6, 9VEV7, 9VEC1, 9VEC2, 9VEC3, 9VEC4, 9VEC5, 9VEC6, 9VEC7, 9VSRA1, 9VSRA2, 9VSRA3, 9VSRB1, 9VSRB2, 9VSRB3, 9VSYA1, 9VSYA2, 9VSYA3, 9VSYB1, 9VSYB2, 9VSYB3, 9VSVA1, 9VSVA2, 9VSVA3, 9VSVB1, 9VSVB2, 9VSVB3, 9VSV31, 9VSV32, 9VSV33, 9VSM1, 9VAT1 |
| S2 oder S3 | 0102, 0104, 0106, 0108, 0109, 0110, 0111, 0112, 0211, 0212, 0213, 0214, 0425, 0426, 0427, 0430, 0431, 0435, 0436, 0437, 0441, 0442, 0444, 0445, 0446, 0447, 0448, 0449, 0450, 0451, 0452, 0467, 0468, 0469, 0470, 0471, 0472, 0620, 0621, 0622, 0633, 0634, 0644, 0645, 0654, 0655, 0660, 0661, 0670, 0671, 0801, 0802, 0803, 0804, 0805, 0806, 0807, 0808, 0809, 0810, 0811, 0812, 0813, 0814, 0815, 0816, 0817, 0818, 0819, 0820, 0821, 0822, 0823, 0824, 0825, 0826, 0827, 0828, 0829, 0830 |
| S1 | 0101, 0103, 0105, 0107, 0309, 0310, 0401, 0402, 0411, 0412, 0413, 0414, 0416, 0418, 0419, 0420, 0421, 0422, 0423, 0424, 0428, 0429, 0434, 0440, 0477, 0610, 0611, 0612, 0630, 0631, 0632, 0640, 0641, 0642, 0643, 0650, 0651, 0652, 0653 |
| schlechter als S1 | 0000, 0088 |
3. Fahrzeugart, Gesamtmasse, und Emissionsklasse im Kfz-Steuer-Rechner eintippen
Jetzt hast du die Schadstoffklasse S1, S2, S3 oder S4 deines Fahrzeugs. Nun tippst du noch im Kfz-Steuer-Rechner die Fahrzeugart, die zulässige Gesamtmasse in kg ein und erhältst die Kfz-Steuer in Euro.
Die Kalkulatoren der anderen Anbieter enthielten öfters Fehler. Der KFZ-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums ist bislang die zuverlässigste Quelle.
Leergewicht
Die Leergewichtsangaben aus den Prospekten sind leider in unserem Falle ebenfalls ziemliche Augenwischerei gewesen. Hier die Angaben wie sich das Leergewicht zusammensetzt.
Wichtig für den letzten Punkt in der Liste. Das Leergewicht MUSS man kennen. Das ist das Gewicht, von dem jeder selbst und ehrlich nach oben rechnen sollte! Ein Puffer ist zudem nie verkehrt.
Welches zGG in Kilogramm für eine Auflastung des Wohnmobils wählen?
Diese individuelle Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Unterschiedliche Campertypen und die Anzahl der Personen sorgen für deutliche Platz- und Gewichtsunterschiede. Das Bewusstsein über alle mitgeführten Geräte, Zubehör, aber auch Lebensmittel helfen sicherlich weiter. Hier ein paar Beispiele.
Zusätzliches
|
Geräte
|
|---|---|
| 10+ kg / 40+ kg | Ganz vollen Dieseltank 90 Liter / 120 Liter |
| 150+ kg | 1 Erwachsener, 2 Kinder + ggf. Fahrer-Mehrgewicht über 75 kg |
| 100+ kg | Ganz voller Wassertank |
| 30 kg bis 40 kg | Markise |
| 15+ kg / 30+ kg | Zweite Lithiumbatterie /Zweite Bleibatterie |
| 40+ kg | Upgrade bei Ducato Maxi Chassi |
| 50+ kg | Upgrade Multijetmotor 3,0 statt 2,3 |
| 30+ kg | Reserverad |
| 20+ kg | Anhängerkupplung |
| 50+ kg | Upgrade Alde Heizung |
| 5+ kg | Werkzeugkasten, Pannenwerkzeug |
| 10+ kg | Regalsystem oder adäquates |
| 10+ kg | Fahrradträger |
| 15+ kg / 25+ kg | Pro Fahrrad / E-Bike / E-Roller |
| 20+ kg | 2 Tage Lebensmittel und Vorrat |
| 20+ kg | Gepäck, Spielzeug Kinder und Erwachsene, Handtücher pro Person |
| 3+ kg | Bettzeug pro Person |
| 2+ kg | Badartikel und Sanitärzusatz |
| x kg | Sportgeräte wie SUP, Schlauchboot, Klettergurt |
| 30+ kg | Leichtere Stühle und Tische für 4 Personen |
| 10+ kg | Zubehör zum campen vom Hammer bis Kompressor |
| 10+ kg | Geschirr und Töpfe |
Mit meiner 4-köpfigen Familie, den zig Ein- und Anbauten bringe ich locker 600 kg und auf manchen Reisen mit Fahrrädern sogar 800 kg zusätzlichem Gewicht in das Wohnmobil. Bei ca. 3 Tonnen Leergewicht machte also eine Auflastung auf 3,85 Tonnen mehr als Sinn.
Mit dem Heranwachsen von Kindern ist zudem mit immer schwereren Fahrrädern, Freizeitequipment usw. zu rechnen.
Maut Überblick DACH und Europa mit Go-Box und DarsGo
Für die Region DACH, Slovenien und Tschechien ist die die Maut für Campervans und Wohnmobile grösser 3,5 Tonnen am komplexesten ist. Daher hier nochmals kurz aufgelistet. Für alle Länder Europas ist gibt es in diesem Abschnitt noch einen extra Beitrag über alle Länder.


Deutschland
Österreich
Schweiz
Für den Gesamtüberblick der Maut in Europa
Für die speziellen Länder wie Slovenien, Österreich und Tschechien gibt es gleich weitere Informationen.
Mautbox – Go-Box für Österreich


Wer auflastet und größer 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) fährt, entrichtet in Österreich eine üppige Mautgebühr. Was sich auf den ersten Blick kompliziert liest, ist dennoch schnell und einfach umzusetzen.
Wie beantrage ich eine GO-Box für Österreich?
- 1Suche dir eine Go-Vertriebsstelle in deiner Nähe oder bestelle über https://go-maut.at die GO Box.
- 2Unterlagen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mitnehmen und an der Kasse bzw. Büro vorzeigen.
- 3Der Bearbeiter übernimmt Name, Anschrift, Kennzeichen, Fahrzeugart, Antriebsart, EURO-Emissionsklasse, Achsanzahl, ggf. E-Mail.
- 4Ausser bei Premium-Vertriebsstellen geht an Tankstellen nur die Variante Pre-Pay. Mindestaufladebetrag sind 75 Euro.
- 5Auf Post-Pay lässt sich nachträglich online umstellen. Debitkarten werden nicht im Post-Pay-Verfahren akzeptiert.
- 6Folgende Belege bzw. Unterlagen werden ausgehändigt: Fahrzeugdeklaration, Kraftfahrzeugdaten, Go-Box-Guide, Kundenbeleg, GO-BOX.
- 7Grössere Tankstellen übernehmen die Übermittlung der Kraftfahrzeugdaten. Ansonsten per E-Mail, Upload, Scan, Post oder Fax an die ASFINAG senden.
- 8Die Fahrzeugdeklaration ist immer mitzuführen.
- 9Aus dem Beleg Kraftfahrzeugdaten sind PAN und Fahrzeuggerätenummer für die Anmeldung auf https://go-maut.at verwenden.
- 10Die Zugangsdaten zum SelfCare Portal werden von der ASFINAG dann per E-Mail versendet.
Wie lade ich eine PrePaid GO-Box für Österreich wieder auf?


- 1Suche dir eine Go-Vertriebsstelle bzw. Tankstelle in deiner Nähe.
- 2Nimm deine GO-Box mit in die Vertriebs- oder Tankstelle.
- 3Du kannst an der Kasse einen entsprechenden Aufladeberag wählen und bekommst eine Quittung.
- 4Falls du offene Mautbeträge hast, werden diese gleich mit verrechnet und detailliert auf die Quittung gedruckt.
- 5Das neue Guthaben, ist in Echtzeit im Selfcare-Portal der unter go-maut.at sichtbar.
Mautbox – DarsGo für Slovenien


Wer auflastet und größer 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) fährt, entrichtet in Slovenien eine ordentliche Mautgebühr. Online zum bestellen, ist es dennoch schnell und einfach umzusetzen.
Parkvorschriften
Viele Gerüchte und Mythen bei Wohnmobilen mit mehr als 3,5 Tonnen. Daher hier der Überblick über das Parken kleiner und größer 3,5 Tonnen.
Als einleitender Hinweis warum es so viele Falschinformationen diesbezüglich gibt. Viele denken Sie fahren einen PKW. Das ist faktisch falsch. Es gibt kaum Wohnmobile welche eine „echte“ PKW Zulassung haben. Sobald ein Fahrzeug zum Übernachten und wohnen dient, wird auch Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen eine Zulassung als PKW verwehrt. Die Fahrzeugklasse in der Zulassungbescheinigung Teil 1 unter 5. ist dann in der Regel „Wohnmobil“.


Parkschild mit Verkehrs-Zusatzzeichen 1048-10 (PKW)


Immer wieder gerne verwechselt. Auch Wohnmobile und Campervans unter 3,5 Tonnen sind kein Auto und dürfen hier nicht parken. Wir haben das in dem Beitrag besondere Verkehrszeichen ausführlich erläutert und sogar zwei Fahrschulen dazu befragt.
Parkschild mit Verkehrs-Zusatzzeichen


Das Parken ist unter und über 3,5 Tonnen erlaubt. Einzige Einschränkungen „mit Parkschein“. Ist am Parkscheinautomat eine Tafel mit Einstellbedingungen vorhanden, dann ist diese gültig. Daher besser genau nachlesen. Gerade bei Park & Ride Parkplätzen wird gerne das Wohnmobil grundsätzlich ausgeklammert.
Parken in Wohngebieten


Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit


Praxis der Umrüstung
Meist unbekannt ist, dass viele der heutigen Wohnmobile und Vans ab Werk bereits auf 3,65 Tonnen auflastbar sind. Infolgedessen meist sogar ohne einen Aufpreis (Zumindest bei der Erstzulassung) und ohne technische Änderung. Siehe auch weiter unter bei „Verschiedene Ducato Chassis“ bei den COC Papieren. Das sind oft die 150 Kilogramm, die einem fehlen, um sein Urlaubsgepäck oder die Fahrräder an Bord nehmen zu können. Eine nachträgliche Änderung ist meist nur durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Aufbauherstellers zu bekommen.
Mehr beachten bei höherer oder nachträglicher Auflastung
Jedenfalls ist es deutlich aufwändiger, wenn technische Änderungen am Fahrzeug notwendig sind oder nachträglich aufgelastet wird. Hier der Ablauf und die Details unserer Auflastung.
Mein Tipp – Jede Zulassungsstelle möchte gefühlt andere Unterlagen sehen. In München sind das bei der Änderung der zulässigen Achslasten derzeit, die:
Die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I
In diesem Fall – siehe nächstes Bild – ist für die Vorderachse (7.1) eine maximale Achslast von 1.850 Kilogramm vorgesehen. Für die Hinterachse (7.2) ist eine maximale Achslast von 2.000 Kilogramm vorgesehen. Eine technisch zugelassene Gesamtmasse (F.1) von maximal 3.850 Kilogramm möglich.


Reifen und Felgen
Achtet auf euren Tragfähigkeitsindex bei euren Reifen. Wenn du nach der Auflastung auf 3,85 Tonnen dann dieses Gewicht fahren darfst, muss auch der Tragfähigkeitsindex eurer Reifen stimmen.
Beispiel aus dem Beitrag „Tragfähigkeitsindex“
Q116 – Das heißt der Reifen trägt 1.250 Kilogramm. Pro Achse sind es zusammen 2.500 Kilogramm. Diese maximale Traglast sollest du im Grunde genommen bei einem Wohnmobil oder Van für die Vorderachse und Hinterachse auf einer Waage prüfen. Und das im voll beladenen Zustand. Siehe auch Fahrzeuggewicht.
camper.help Tipp für Reifenventile
Metallventile sind bei Wohnmobilen technisch verpflichtend. Gummiventile reichen für den Betriebsdruck keinesfalls aus. Erst recht nicht, wenn ihr ein Reifendruck-Kontrollsystem dran befestigt.
Stahlfelgen und Alufelgen für Fiat Ducato Light und Heavy-Chassis
Viele wissen nicht, dass die serienmässigen Alufelge für das Fiat Ducato Light Chassis nur ca. 1000 kg Traglast hat. Das ist für eine Auflastung nicht geeignet.
Ein weites Spektrum an Informationen für das Fiat Ducato Light Chassis (auflastbar auf 3,85 Tonnen) bzw. Fiat Ducato Heavy Chassis (auflastbar bis 4,25 Tonnen) bringt eine Reihe von Themen für die Traglast von Felgen mit sich. Der ausführliche Erfahrungsbericht mit fehlerhaften Stahlfelgen und den passenden Alufelgen beim aufgelasteten Wohnmobil.
Strafen und Bussgelder
Die Überladung von Wohnwagen, Vans oder Wohnmobilen wird im europäischen Ausland und auch in Deutschland gerade zur Hauptsaison immer mehr als neue Geldeinnahmequelle genutzt. Die Strafen sind so exorbitant hoch, weshalb der Aufwand einer Auflastung sich in jeden Fall „lohnt“.


Als Beispiel. In Österreich wurden alleine 14 Plätze zur Kontrolle von PKW und LKW eingerichtet. Eine Weiterfahrt in diesem Land nur mit Ablasten möglich. Das führt in den Medienberichten für viele zu einem Urlaubsabbruch. In einem uns bekannten Fall hat es weiterhin viel Geld für eine amtliche Einlagerung gekostet.
Für die angrenzenden Länder an Deutschland habe ich im folgenden vom ADAC und Reisemobil International die Details zusammengefasst.
Belgien
Dänemark
Deutschland
Frankreich
Niederlande
Österreich
Polen
Schweiz
Tschechien
Technik
Die Firma Goldschmitt bietet für fast jedes gängige Fahrzeug eine technische Auflastung per Luftfederung (Balg) an. Die Kosten sind sehr fahrzeugabhängig.
Kosten für die Auflastung bei Goldschmitt
Für einen Fiat Ducato sind mit Kosten – je nach Baujahr – von ca. 1.000 – 1.500 Euro pro Achse zu rechnen. Ob Einkreis- oder Zweikreissystem und welche Achsen du aufrüsten möchtest, bleibt deinem persönlichen Bedarf überlassen. Die Bedienung des Kompressors und das Luft ablassen, wird zudem vollständig über ein Bedienpanel vom Cockpit aus gesteuert


Günstiger auflasten bei SMV
Eine etwas kostengünstigere Auflastung bietet zum Beispiel auch die Firma SMV an. Wir haben aber keine persönliche Erfahrung mit diesem Anbieter. Eine Messenger-Rückmeldung von camper.help Leser Frank K. fand ich obendrein recht wertvoll.
„Hallo, ich verbaue die SMV Z8 als Zweikreisanlage incl. Kompressor und Manometerblende öfters. Der Preis bei mir liegt incl. Einbau bei 720 Euro. Bei der SMV Z8 wird kein teures Auflast-Gutachten benötigt, da dieses bis 3,85t der Luftfederung immer beiliegt. Einfach damit zur Prüfstelle fahren, abnehmen und bescheinigen lassen und dann zur Zulassungsstelle für den Eintrag. Fertig.“
Weitere Firmen die eine Auflastung anbieten
Toter Winkel Aufkleber Frankreich
Hinweisschild Toter Winkel Aufkleber „Angles Morts“ für Frankreich für Wohnmobile und Busse
Angeles Morts bezeichnet den toten Winkel beim abbiegen nach rechts.
Seit dem 01. Januar 2021 müssen alle Wohnmobile / LKW über 3,5 Tonnen die nach oder durch Frankreich fahren mit der Angles Morts Kennzeichnung markiert sein.


Das trifft aktuell nicht auf Gespanne zu
Auch wenn das Gesamtgewicht des Gespanns diese gesetzliche Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreiten sollte.
Grösse des Hinweisschild Toter Winkel Aufkleber
Dabei sind die offiziellen Grössen der Kennzeichnung wichtig. Die Grösse von 250 x 170 mm ist sicherzustellen. Je nach Grösse des Fahrzeugs gibt es die Pflicht an der Seite und am Heck eine Kennzeichnung vorzunehmen. Ich empfehle wieder ablösbare Aufkleber zu verwenden. Idealerweise als Magnetfolie. So lässt sich das Problem zumindest beim Kastenwagen am schnellsten lösen. Bei GFK wird ein Tape weiterhelfen.
Wo bringe ich die Aufkleber Angles Morts an?
Angebracht werden diese an beiden Fahrzeugseiten und am Heck. In der Regel bei normalen Wohnmobilen sind das 3 Aufkleber.
Am Heck
Rechts auf einer Höhe von 90 bis 150 cm.
Rechts und links an den Fahrer- und Beifahrerseite
Zwei weitere Aufkleber kommen dort zu Einsatz. Innerhalb des ersten Meters von der Front, kommen diese ebenfalls auf die Höhe von 90 bis 150 cm.
Geht das nicht exakt, dann das was dem am nächsten kommt. Zumindest steht das ansatzweise im Querverweis der Musterung im R.313-32-1 der französischen Straßenverkehrsordnung.
Mögliches Bussgeld
Es droht ein Bussgeld von 135 Euro bei Missachtung der gesetzlichen Verordnung.
- VORSCHRIFTSGEMÄSSE KENNZEICHNUNG: Drei Angles-Morts-Schilder warnen vor dem...
- MAGNETISCHE BEFESTIGUNG: Die 0,85 mm starke Magnetfolie haftet auf geeigneten...
- VORHER OBERFLÄCHE PRÜFEN: Nicht jede Karosserie ist magnetisch. Prüfe die...
TÜV – Hauptuntersuchung
Ab dem 7.ten Zulassungsjahr beträgt die Frist für die HU bei Reisemobilen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht 1 Jahr.
Das bedeutet. In den ersten 6 Jahren muss ein Reisemobil analog zu einem PKW nur alle 2 Jahre zur HU. Ausnahmen sind Wohnmobile und Campervans in der Vermietung. Diese müssen kurzum jedes Jahr zu HU.
Verschiedene Ducato Chassis
Sowohl der Typ als auch die Baureihe sind die Basis für eine Auflastung. Und bitte nicht verwirren lassen. Die höhere Zahl beim Typ hat leider keinen Zusammenhang mit dem Baujahr.
Die verschiedenen Chassis-Typen beim Ducato sortiert nach Baujahr
290 Chassi-Typ, Baujahr 1982 – 1994
230 Chassi-Typ, Baujahr 1994 – 2002
244 Chassi-Typ, Baujahr 2002 – 2006
250 Chassi-Typ, Baujahr 2006 – heute
Die 3 marktgängigen Fiat-Chassis für Wohnmobile
Im Wohnmobilmarkt werden für den aktuellen Typ 250 im wesentlichen 3 verschiedene Baureihen an Chassis angeboten. Diese werden durch die Kürzel 35 L, 35 H und 40 H unterschieden.
Die folgenden die offiziellen Informationen von Fiat Professional. Diese sind angereichert mit meinen Erfahrungen mit dem Hersteller Adria.
Sonderlocken der Hersteller
Es gibt mit Sicherheit Hersteller, welche weitere Sonderlocken bei Fiat bestellen können. Somit sind die angegebenen Daten unter Umständen bei manchen Aufbauherstellern etwas anders. Dies wird weiter unten beim „Beispiel zulässige Achslasten“ für meinen Hersteller sichtbar, wo 16 Zoll statt 15 Zoll Räder der Standard sind.


Versicherung
Das ist wie ich nachträglich erfahren habe von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Die Versicherung eines Fahrzeugs wird derzeit bei allen mir bekannten Versicherungen vom Neuwert berechnet.
Die herstellerseitige Auflastung bis 3,65 Tonnen
Die Auflastung an sich nicht versicherungsrelevant, wenn man seitens des Herstellers die „kostenlose“ Auflastung bei manchen Fiat Ducato Modellen auf 3,65 Tonnen mitgenommen hat. Es ändert sich an der Versicherungsprämie nichts. Denn der Neuwert des Fahrzeugs bleibt identisch.
Anders sieht es bei kostenpflichtigen Auflastung durch Goldschmitt oder SMV aus
Wenn die nachträgliche kostenpflichtige Auflastung nicht der Versicherung gemeldet wird, bekommt man bei einem Vollkaskoschaden definitiv keinen Ersatz dafür. Des weitern muss man je nach Versicherung deutlich aufpassen.
Ein Beispiel mit einer Markise
Hat man eine Markise nachträglich angebracht und nicht gemeldet. Dann könnte die Versicherung einen aufgetretenen Sturmschaden am Fahrzeug durch einen Überschlag der Markise in Frage stellen. Die Markise ist ja nicht gemeldet und nicht mitversichert worden. Je nach Versicherungsbedingungen der eigenen Fahrlässigkeit oder der groben Fahrlässigkeit im Schadensfall.
Der Versicherung melden, macht Sinn
Es ist immer problematisch sich auf die Kulanz von Versicherungen zu verlassen. Daher ist es sicherlich eine gute Idee, die Auflastung und deren Kosten auch nachträglich an die Versicherung zu melden. Somit kostet eine Auflastung auch etwas mehr Versicherungsprämie. Bei uns waren es umgerechnet rund 2 bis 3%.
Bewusstes überladen und fahrlässiges Verhalten
Ich sehe es als meine Aufgabe an, mein Wissen preiszugeben ohne den Moral-Apostel zu geben. Dennoch sei eines erwähnt. Wer bewusst nicht auflastet sollte aufpassen. Es wird bewusstes überladen im Falle eines Unfalles als „fahrlässiges Verhalten“ eingestuft. Wenn etwas passiert, wird die Versicherung ihre Versicherungsbedingungen prüfen. Wenn möglich wird die Versicherung die Regulierung im schlimmsten Fall deutlich einschränken bzw. sogar verweigern.
Trotzdem ist auch eines ganz klar. Bei Unfällen durch Überladung mit Personenschaden, ist das wohl der deutlich größere Albtraum für alle Beteiligten.
Vorteile der Auflastung
Auch wenn viele Themen als nachteilig zu betrachten sind. Es gibt natürlich auch einige Vorteile, welche durch eine Auflastung erreicht werden. Was uns seit der Auflastung deutlich entspannter gemacht hat, möchte ich niemanden vorenthalten. Das ist eine persönliche Liste. Es wird nicht jeder die gleichen Gedanken und Bedürfnisse dazu haben. Ein paar Gedankenanreger sind dennoch sicherlich dabei.
Warnleuchte
Wir haben das mit der Warnleuchte lange Zeit selbst nicht gewusst. Bei Wohnmobilen und Campervans über 3,5 Tonnen zGG ist tatsächlich eine Warnleuchte vorgeschrieben
Die korrekte Lösung nach StVO – Die OSRAM LEDguardian TA19
Nach §53a (2) 2 …
„in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: Ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden.“
Nach vielem Suchen kann sich auch eine Empfehlung einer LED Leuchte abgeben. Offiziell erfüllt die Osram LEDguardian TA19 entsprechende alle Vorschriften dazu. z.B. Die Standleuchte darf bis Windstärke 9 bzw. wegen vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht umkippen. Eine Signalleuchte (orange blinkend oder dauerhaft) und Arbeitsleuchte (6000K weiss) in einem.
- OSRAM TRUCK FLARE Signal TA19: LED Warnleuchte & LED Taschenlampe in einem...
- Helles oranges Blinklicht & helles weißes Taschenlampenlicht für verbesserte...
- Bis zu 6000 Kelvin (weißes Licht), bis zu 2000K (oranges Licht), 6+6 langlebige...
Überholverbot
LKW Überholverbote auf Autobahnen gelten auch für aufgelastete Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Überwiegend sind diese Überholverbote jedoch auf Fahrzeuge über 7,5 Tonnen beschränkt. Zu sehen an dem Schild 7,5 t unterhalb des Verbotsschilds.


Unterlegkeile / Bremskeile
Wichtig. Ein Bremskeil ist kein Unterlegkeil. Ein LKW-Fahrer könnte das vermutlich genauer erklären. Sowie ich weiß sind Bremskeile in der Regel genormt und an das Gewicht des Fahrzeugs angepasst.
Es geht hier aber im Gesetzestext um Unterlegkeile. Ab 4 Tonnen hat der Gesetzgeber noch eine Vorschrift erlassen. Da ich persönlich 3,85 Tonnen fahre, habe ich leider keine persönliche Erfahrung, ob theoretisch auch Auffahrkeile reichen würden. Wer es weiss, bitte ab damit in die Kommentare. Ansonsten muss ich leider schlichtweg auf den Gesetzestext der StVO verweisen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) – § 41 Bremsen und Unterlegkeile
(14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens
1.ein Unterlegkeil bei
a) Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
b) zweiachsigen Anhängern – ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,
2. zwei Unterlegkeile bei
a) drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
b) Sattelanhängern,
c) Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.
Zum Schluss – Subjektives Fazit der Auflastung
Das wird für einige ein sehr subjektives Fazit sein und das ist es auch. Es geht in den wenigsten Fällen ohne Auflastung. Es gibt gutes und es gibt schlechtes.
Letzte Aktualisierung am 10.10.2026 um 18:07 Uhr / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API




















Hallo,
ich würde den link zu SMV überarbeite, das zertifikat ist ungültig
LG Thomas
Update erfolgt. Besten Dank für die Rückmeldung.
Viele Grüsse
Flo
Hallo,
Ich fahre ein Fiat Maxi Chassis mit 3,5T Zulassung. Ich möchte auf 3,85T auflasten. Der Fahrzeugschein u. am Typenschild steht bereits eine Achslast V=2,1T u. H=2,4T. Der Tüvprüfer sagt er braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat, mein Händler erzählt mir das es das nicht gibt und er mir eine Auflastung für 2500€ jeder Zeit machen könne.
SMV sagt, kauf eine Luftfederung bei mir und ein Teilegutachten für die Auflastung ist dabei.
Für mich alles etwas verwirrend.
Wenn doch im Schein eine so hohe Achslast steht und ich bereits ein Maxi Fahrwerk mit 16″ Alufelgen habe, warum kann ich nicht einfach zum TÜV fahren und mir ohne umbauten und ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung das eintragen lassen?
Hallo Ralf,
Das Thema kenne ich zur Genüge. Nächster Händler, nächster TÜV, nächster Gutachter. Allerdings kann niemand den Fall ohne Einblick in COC- oder Zulassungspapiere zu Ende beurteilen.
Viel Erfolg
Flo
Die COC Papiere sind lt. Tüv nur die Geburtsurkunde des Fahrzeug und besagen nicht was an Auflastung möglich ist. Wie gesagt man braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat die es nicht gibt.
Hallo Ralf,
Ist gerade spät. Mal sehen, ob ich das noch erklären kann.
Fiat stellt meines Wissens nach keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Fahrzeuge mit Aufbauten mehr aus. Zumindest habe ich das schon Jahre nicht mehr vernommen.
Wie geschrieben bzw. wie im Beitrag erwähnt. Entweder dein Händler oder Aufbauhersteller rückt dir die Unbedenklichkeitsbescheinigung heraus, oder du musst zur nächsten Quelle.
Das gilt auch für den TÜV bzw. Gutachter. Die konnten in meinem Fall vor gut über 2 Jahren mit LEDs im Scheinwerfer von meinem Auto und teilweise bis heute nicht mit Gastanks anfangen. Ich fahre seitdem nicht mehr zu einer TÜV Prüfstelle, sondern mache alles über kompetente Werkstätten, die mit anderen Gesellschaften zusammenarbeiten. Seitdem passte alles. Und ja, da braucht man auch viel Glück und erfahrene Techniker.
Ich kann dir auch nur schreiben, was bei mir oder der Community funktionierte.
Viel Erfolg und viele Grüße
Flo
Hallo Flo,
ich würde gerne mein Wohnmobil (EuraMobil 695 EB auf Fiat Ducato) von 3,5 t auf 3,85 t auflasten
ohne technische Umbauten.
In dem COC Zertifikat (Fiat Ducato) sind folgende Lasten eingetragen:
16.1 Gesamtmasse 4.400 kg
16.2 1. Vorderachse 2.100 kg
16.2 2. Hinterachse 2.500 kg
Im Fahrzeugschein sind folgende Lasten eingetragen:
F1 und F2 Gesamtmasse 3.500 kg
7.1 und 8.1 Vorderachse 2.100 kg
7.2 und 8.2 Hinterachse 2.500 kg
Kann das Fahrzeug ohne Umbauten auf 3,85 t aufgerüstet werden ?
Mein Händler meinte es wäre nur eine Auflastung auf 3,65 t ohne Umbau möglich,
für 3,85 t müssten Luftfedern verbaut werden.
Wenn dem so wäre frage ich mich allerdings was die 4.400 kg in dem COC Zertifikat bedeuten ?
VG Detlef
Hallo Detlef,
es scheint ein abgelastetes Fiat Ducato Maxi Chassis von 4,4 auf 3,5 Tonnen zu sein.
Warum das nicht der Fall sein soll, lässt sich aus meiner Sicht nicht feststellen.
Vielleicht weiß dein Händler, dass die CoC Papiere nicht nicht richtigen sind.
Nochmal nachhaken. Ggf. einen TÜV Gutachter fragen.
Viel Erfolg.
Viele Grüsse
Flo
Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort.
VG Detlef
Bitte darauf achten, dass sich die Regeln zur Schwerlastabgabe Schweiz geändert haben. Die App ist nicht mehr nutzbar. Die 10 Fahrten Version entfällt.
Hallo Harry,
Danke dir für die Info. Da kam dir jemand letzte Woche aus der Schweiz zuvor.
Der Verweis auf die mobile App ist bereits ausgebaut und und auf die Webseite verlinkt. Ich habe die 10 aufeinanderfolgenden Tage oben als Preisreferenz angegeben, daher vielleicht die Verwirrung. Schade, die 10 beliebigen Tage waren sehr praktisch.
Viele Grüsse
Flo
Vielen Dank für diese umfassende Abhandlung zum Auflastungs-Thema! Wenn ich diesen Beitrag früher gefunden hätte, dann hätte ich mir wohl Tage an Recherchearbeit sparen können.
Ringe mich selbst gerade dazu durch, meinen abgelasteten Düdo (Bj’67) wieder auf 4t aufzulasten, nachdem er gerade ein Leergewicht von 3,2t auf die Waage brachte.
Ein paar kleine Ergänzungen zum Thema Parkvorschriften über 3,5 Tonnen in Wohngebieten, gemäß meinen Recherchen:
Anstatt der erwähnten Beleuchtung können auch Nachtparkwarntafeln vorne und hinten am Fahrzeug angebracht werden.
Z.B. sowas: https://www.amazon.de/gp/product/B0CRKT5T2S/
Außerdem müssen die Bremskeile untergelegt werden. (Gilt das nur über 4 Tonnen?).
Und diese Vorschrift zu Beleuchtung/Parkwarntafeln/Bremskeile gilt nur, wenn man freistehend am Straßenrand parkt – in Parklücken/-buchten ist das scheinbar alles gar nicht nötig.
Hallo Chily,
Die erste Aussage stimmt vielleicht nicht. Ich habe dazu aber keine Kompetenz, was „andere lichttechnische Einrichtungen“ sind. Reflextoren sind es meiner Meinung nach nicht.
Das Wort „stets“ schliesst es meiner Meinung auch klar aus, dass andere Themen wie „Parklücke“ hier etwas weichzeichnen.
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „§ 17 Beleuchtung“ heißt es.
Paragraph 4: Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Thema Unterlegkeil ab 4 Tonnen stimmt. Allerdings verwendest du das Wort Bremskeil und das ist was anderes.
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) „§ 41 § 41 Bremsen und Unterlegkeile“ heißt es.
Paragraph 14: Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens
1.ein Unterlegkeil bei
a) Kraftfahrzeugen – ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
Viele Grüsse
Flo
Wir schlagen uns seit langem schon mit diesem Thema herum, weil wir überladen sind, aber wegen der Nachteile nicht auflasten wollen…
Unsere bisherige Strategie dazu ist: Wir haben Luftfedern und dazu ein entsprechendes Gutachten inklusive Aufkleber mit Fahrgestellnummer und dem Aufdruck 3,85 to >> also dürfen wir so fahren, weil unser Fahrzeug dazu befähigt ist… und selbst bei einem Unfall müsste diese Argumentation greifen, weil wir ja technisch in Ordnung sind. Der Knackpunkt ist allein der bürokratische Papierakt (und ggf. ein geringes Steuernproblem) und der kann ja theoretisch keine Rolle spielen, wenn technisch alles in Ordnung ist.
Gleichwohl sind wir uns dieser Argumentation nicht vollkommen sicher – gibt es dazu Erfahrungen oder kollektives Schwarmwissen?
Hallo Sven,
Leider liegst du in keinen der Punkte richtig. Du fährst eintragungspflichtige Bauteile.
– Das TÜV-Teilegutachten ist nur gültig, wenn dies umgehend bei der Zulassungsstelle vorlegt wird. Das steht mit Sicherheit auch so drin.
– Wenn eintragungspflichtige Änderungen nicht eingetragen sind, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr legal im Straßenverkehr betrieben werden darf.
– Auch wird jeder Gutachter im Falle eines Unfalls der Versicherung empfehlen die Zahlung zu verweigern. Dies könnte im Extremfall bedeuten, dass du klagen musst, um nachzuweisen das du zumindest technisch alles richtig gemacht hast. Und glaube mir, klagen wirst du müssen, denn du verstösst gegen die StVZO und jede Versicherung wird dies zu nutzen wissen.
– Ambitionierte HU-Prüfer, werden dir keinen TÜV geben, wenn eintragungspflichtige Teile nicht eingetragen sind. Die Plakette wurde in einem mir bekannten Fall bereits verweigert.
Dahinter stecken komplexe Regeln zum nachlesen. z.B. in der § 19 StVZO oder § 13 FZV oder vielen weiteren Regularien.
Tut mir leid, aber du hast kein Schlupfloch entdeckt.
Viele Grüsse
Flo
Moin Flo,
besten Dank für Deine ausführliche Darlegung! In der TÜV-Abnahme stand explizit nichts von einer Eintrage-Pflicht, aber wir haben in Anbetracht aller Argumente gestern aufgelastet.
Gruß Sven
Moin Sven,
Danke für dein Danke.
Ja, da sind sich die Prüfer sicherlich auch nicht immer einig. Bei 2 Gutachten der GTÜ, die ich machen habe lassen, steht „Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.“ drin.
Ich wünsche euch trotz der Nachteile nun viele der Vorteile
Viele Grüsse
Flo
Toller Beitrag, hat mir bei meiner Entscheidungsfindung sehr geholfen. Danke dafür.
Danke Klaus-Dieter für dein Klasse-Feedback. Freut mich sehr. Viele Grüsse. Flo
Toller Blog!!
Hallo Helmut, Kommentar des Monats. Vielen Dank. Liebe Grüsse. Flo
Vielen Dank für die Informationen. Frage: Darf ich mit einem Fahrzeug, das technisch über 3,5 to beladen werden könnte, aber im aktuellen Fahrzustand unter 3,5 to liegt, schneller fahren (über 100 km/h), weniger Mautgebühren bezahlen etc.? Also: orientiert sich der gesamte gesetzliche Rahmen am Ist-Zustand oder an der theoretischen Möglichkeit der Beladung ? VG, Martin
Hallo Martin,
das was in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.1 steht ist grundsätzlich als Gewicht anzusetzen.
Viele Grüsse. Flo
Hallo Flo
Vielen Dank für die vielen aufgearbeiteten Infos.
Zu meinem Problem/Bitte
Wir haben uns im März 24 eine Z8 Luftfederung direkt bei SMV einbauen lassen. Ein Renault Master 3, Van620, Ahornausbau, Herstellung 7/22, EZ 3/23, eingetragen: 7.1 1850, 7.2 2100, F1 3500. Mit dem Teilegutachten und der TÜV- Abnahme bekomme ich keine Auflastung. Dokumentenauflastung von Ahorn als Hersteller ist nicht möglich. Kannst du mir bitte den Kontakt zu Frank K. vermitteln, er hat doch Erfahrung mit SMV.
Vielen Dank
Andy
Hallo Andreas,
Verstehe ich, aber du musst schon unter seinem Post antworten, sonst wird er über dein Anliegen nicht benachrichtigt.
Wenn er möchte, kann er darauf reagieren.
Wenn er explizit die Benachrichtigungsfunktion ausgeschaltet hat, dann wird es schwierig.
Viele Grüsse
Flo
Hallo Flo, okay das versuche ich. Danke
Andy
Hallo Andy,
der Beitrag vom Frank K. war von 2019 und nicht online. Ich habe ihn nun über den Facebook Messenger angeschrieben. Ich schicke dir eine Kopie per E-Mail.
Viele Grüsse
Flo
Danke, ich bin gespannt
Hallo Andreas,
ich weiß, das die Z8 für den Ducato für die Auflastung auf 3,85t zugelassen ist.
Für den Ford Transit ist sie auch für die Aufladtung zugelassen, hier weiss ich aber nicht, ob auch 3,85t oder weniger.
Wie es beim Renault Master aussieht, kann ich nicht sagen. Da müsste ich das Teile- und Auflastgutachten sehen, um da was sagen zu können.
Du kannst, wenn Du möchtest, mir das Teile- bzw. Auflastgutachten gerne als PDF-Datei per Mail an
wohnmobil-service-kiessling@web.de
senden, dann gucke ich mir das an und vielleicht kann ich Dir dann mehr dazu sagen.
Hallo Frank
Danke, ich schicke dir das PDF
Hallo Andy, ich habe bei meinem Wohnmobil ein ähnliches Problem mit der SMV. Kannst Du mir die Kontaktdaten von Frank K. weiterleiten?
Vielen Dank
Jürgen
Hallo Jürgen
Da kann ich Dir keine Hoffnung machen, die Unterlagen von Frank stammen aus der Zeit als SMV von der Schweiz vertrieben wurde. Telefon Nr., Internetseite, Beides gibt es nicht mehr 😠. Über TÜV und DEKRA an ein Einzelgutachten zu kommen habe ich nicht geschafft. Lassen uns eine Goldschmitt einbauen. SMV ist teures Lehrgeld.
Gruß Andy
Hallo. Hat jemand eine Ahnung, ob bei der technischen Ummeldung ( auflastung) beim Landratsamt auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gebraucht wird?
Hallo Carsten,
in der Stadt München sind für technische Änderungen immer Teil 1 und Teil 2 erforderlich. Mittlerweile ist sogar eine gültige HU notwendig.
https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-ii/1064356/
Eine Pauschalauskunft für alle Städte und Gemeinden in Deutschland ist das nicht.
Viele Grüsse
Flo
Boah, Respekt, da hast du dir aber wirklich extrem viel Arbeit gemacht mit den ganzen Details. Wir haben bis vor ein paar Monaten noch einen Doppelachser gehabt, und den an meinen Dodge. Ram hing gehangen.
Das war natürlich dann vom Gewicht her überhaupt kein Problem. 2,8 t der Anhänger und 3,5 t der Pick-up.😎 jetzt werden wir umsteigen auf einen Pössl und so Gott will, kommt er hoffentlich auch bald😔
Da wir Zwillinge haben, die immer größer werden und wir nicht wollten, dass sie ständig im Zelt übernachten. Wenn wir mal einen Trip machen, haben wir uns entschieden und so einen kleinen Caretta zu kaufen. So konnten wir das Problem mit dem Gewicht, den Fahrrädern und den schlafen, Lösen.
Wir haben uns dazu einen Heckträger geholt da bekomme ich zwei E-Bikesdrauf. Dann noch einen Dachträger, noch mal zwei E-Bike und dann habe ich mir jetzt noch eine Dachbox geholt für sonstige Sachen. Der kleine Caretta ist so ein Retro Wohnwagen, aber autark möglich. Hat im Standard schon 75 l Wasservorrat und eine Batterie und zusätzlich noch eine Kühlbox die bis 20° runtergeht. Wenn du da mal Bilder haben möchtest, die habe ich.
Servus Sigi,
Jo, das war ein bisschen Arbeit. Danke dir. Wenn du mal in München, einfach melden. Machen wir ein Video-Interview – wenn du möchtest. Ansonsten immer gerne einen Gastbeitrag schreiben. https://camper.help/gastbeitrag-schreiben/
Hau rein.
Viele Grüsse
Flo
Hallo
Bussgelder für die Schweiz ist abgeändert worden :
Fedlex
Die Publikationsplattform des Bundesrechts
AS 2019 3357
Die Verordnung des ASTRA vom 22. Mai 20081 zur Strassenverkehrskontrollverordnung wird wie folgt geändert:
Art. 13 Sicherheitswert
1 Wo ein bestimmtes Gewicht nicht überschritten werden darf, ist von der ermittelten Achslast, vom ermittelten Betriebsgewicht oder von der ermittelten Stützlast ein Sicherheitswert von 3 Prozent abzuziehen. Ist dieser Sicherheitswert geringer als der doppelte Eichwert der Waage in kg, so ist stattdessen letzterer als Sicherheitswert abzuziehen.
2 Wo ein bestimmtes Gewicht, namentlich das minimale Adhäsionsgewicht, nicht unterschritten werden darf, ist zur ermittelten Achslast oder zum ermittelten Betriebsgewicht ein Sicherheitswert von 3 Prozent dazuzuzählen. Ist dieser Sicherheitswert geringer als der doppelte Eichwert der Waage in kg, so ist stattdessen letzterer als Sicherheitswert dazuzuzählen.
Beste Grüsse und vielen dans für deine Beiträge
Hallo Rolf,
besten Dank. Der Domi (hat das im Kommentar weiter unten) schon erwähnt. Hatte es nur noch nicht aktualisiert.
Danke für deine ausführliche Rückmeldung. Freue mich immer über Feedback !!
Ist nun im Beitrag aktualisiert.
Lieben Gruss
Flo
Moin Flo,
Ich fahre einen 3,5t Mobil mit den Original Fiat Felgen und Reifen 225 75 R 16 CP 116 R sowie einer vorhanden VB Luftfederung hinten. Aufgelastet jetzt auf 3,85t. Freudig über die erfolgte Auflastung wurde zugeladen. Nachdem ich ein YouTube Clip über Achslasten etc. gesehen hatte, war die Freude nach einem Blick in den KFZ Schein dahin. Der TÜV hat für die VA 1850 kg und für die HA 2000kg (wie vorher) eingetragen. Somit habe ich außer erheblichen Kosten für ein neues Teilegutachten für die VB Federung, keinen für mich erkennbaren Nutzen. Ich frage mich, ob das allen bekannt ist, dass eine Auflastung nicht mittelbar eine höhere Zuladung hinten ermöglicht.
In den Forenkusieren bezüglich der Fiat Felgen unterschiedliche Meinungen. Der TÜV behauptet Max. 1000kg je Felge. Viele Womofahrer berichten von 1040 kg und andere wiederum haben vom TÜV Nord 1120 kg eingetragen bekommen. Wie ist Deine Erfahrung bezüglich der Traglast der Fiat Felgen?
Hallo Michael.
Bin gerade viel unterwegs. Ich schreibe dir auf der Rückreise.
Viele Grüsse
Flo
Hallo Michael,
zum ersten Teil deiner Frage, kann ich nun schlecht gegen deine Werkstatt wettern. Das gehört vorher geklärt, welche Achslast du wünscht und ob diese für dein Chassis überhaupt möglich ist.
Zum zweiten Teil kenne ich die Diskussion, aber ich folge „in der Regel“ den vorliegenden Fakten. Ich habe diese hier die letzten Tage zusammengefasst.
https://camper.help/alufelgen/
Neue Fakten habe ich sicherlich keine für dich, aber ich verfolge nur den Weg, der mir verfügbaren Informationen dazu.
Viele Grüsse
Flo
Hallo Flo
Danke Dir für den äusserst interessant gehaltenen, informativen Beitrag. Unter dem Titel „Strafen und Bussgelder“ eventuell noch eine kleine Ergänzung. Bei der Schweiz erwähnst du, dass beim Gewicht keine Toleranz gewährt wird. Auf Wägungen im Zusammenhang mit einer Verlehrskontrolle muss auf das gewogene Gewicht eine Toleranz von 3% gewährt werden.
Hallo Domi,
Danke dir vielmals. Ich habe es kurz quergeprüft. Sowohl der ADAC als auch Reisemobil International sprechen von keiner Toleranz. Die müssen natürlich nicht richtig liegen. Hättest du eine Quellenangabe für mich?
Viele Grüsse
Flo
Hallo Flo
Berufsbedingt kann ich da selbstbewusst Antwort geben.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/352/de
– Unter Art. 13 „Sicherheitswert“ wird festgehalten, dass stets ein Abzug von 3% angewendet werden muss.
Weiter beschreibt dies auch der TCS (Touring Club Schweiz) dies in folgendem Artikel:
https://www.tcs.ch/de/camping-reisen/camping-insider/ratgeber/sicheres-reisen/ueberladung-von-wohnmobil-oder-wohnwagen.php
Hoffe dies genügt dir so.
Schöne Grüsse aus der CH.
Hallo Domi,
besten Dank. Ich werde das bei Gelegenheit updaten! Super Info.
Viele Grüsse und bis bald mal wieder
Flo
Ist nun up-to-date. Mit Quellenangabe und der Dank an dich.
Super Beitrag zum Thema Auflastung!!! Ganz herzlichen Dank.
Übrigens kann der Osram Nightbreaker auch für den Ford Transit verbaut werden, was ich nur empfehlen kann.
Lieben Gruß
Rudi
Hi Rudi,
super Info. Danke. Im Herbst werde ich mir die neue Kompatiblitätsliste beider Hersteller ansehen und wieder auf den neusten Stand bringen. Danke auch für das tolles Feedback. Freut mich das es dir weitergeholfen hat.
Lieben Gruss
Flo
Hallo,
wir haben unser Womo jetzt seit 2017 und sind bei jedem Urlaub mega vorsichtig bzgl. des Gewichts. In der COC habe ich jetzt (wie in dem Beitrag
auch geschrieben) gelesen, dass wir auch bei 16.1 3650 kg und bei den 16.2 1850kg und 2000kg eingetragen haben.
Heisst das jetzt, das wir auch noch nachträglich eine „Auflastung“ ohne technischen Umbau eintragen lassen können?
Hallo Mona,
ja, das ist möglich. Ggf. hat sich jedoch etwas verändert. Es gab eine Rückmeldung aus Niedersachsen, dass die Zulassungsstelle (Wohnort leider nicht genannt) dort ein Gutachten eines TÜV Prüfers haben wollte. Ich konnte das mangels Rückmeldung allerdings nicht mehr zu Ende verifizieren.
Viele Grüsse
Flo
Ich kann mich den positiven Kommentaren nur ausdrücklich anschließen! Super recherchiert und verständlich zusammengefasst!
Ich rüste derzeit meinen 4,5 to auf 4,8 to auf (Goldschmitt-Felgen, verstärkte Federn an der Vorderachse und Hinterachs-Luftfederung. Wir haben gemerkt, dass wir immer gerade so im Limit sind. Ist halt ein beruhigendes Gefühl. Man könnte sich natürlich auch einschränken, aber……
Also: Herzlichen Dank!
Danke Herbert,
Den herzlichen Dank nehme ich gerne entgegen. Habe und auch vor 3 Wochen neue Goldschmitt-Alus geholt. Manchmal muss man halt investieren, damit es wieder passt.
Lieben Gruss
Flo
Sehr guter gesamtüberblick verständlich einleuchtend klasse !
Stehe gead vor der auswahl des passenden paketes👍
Hallo Hendrik,
Das freut mich sehr, dass du dir Zeit für ein Feedback genommen hast. Viel Erfolg beim „wählen“.
Viele Grüsse
Flo
👍klasse uns sehr interessant
Herzlichen Dank für das tolle Feedback Olaf. Viel Erfolg beim grübeln, denn eine Antwort braucht bei dem Thema Zeit.
Schönen Feiertag
Viele Grüsse
Flo
Hallo Flo, das grübeln ist vorbei, da ich deinen Bericht schon vor einigen Monaten gelesen habe und wir uns für die für 4,1 t entschieden haben😁
Ich war heute nur noch mal am nachlesen.
Vielen Dank für deine Informationen Anregungen und Einschätzung.
Gruß Olaf
Danke, die Informationen waren für mich sehr Hilfreich.
Lieber Jens,
Mir hat mal jemand gesagt. „Sie wissen ja gar nicht, wieviel Lob ein Mensch aushält“.
Daher sauge ich das Dankeschön auf und bedanke mich bei dir für den Motivationsschub. Viel Erfolg beim überlegen und bis demnächst wieder auf camper.help
Beste Grüsse
Flo
Hallo, dank dieser informativen Seite habe ich vieles über die Auflastung gelesen und diese nun gestern durchgeführt. Ich sehe darin eigentlich nur Vorteile, da das Gewichtsproblem bei 4 Personen wegfällt. Die paar Tage im Jahr, wo ich im Ausland verbringe, kann ich verschmerzen. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie sieht es mit Bremskeilen aus, wenn das Fahrzeug über 4 Tonnen hat? Hierzu fand ich nicht wirklich was brauchbares im Netz.
Die Frage hat sich erledigt! Ich hatte den Punkt Unterlegkeile hier auf der Seite übersehen.
hallo Mathias, Alles klar. Ansonsten immer melden, wenn eine Info fehlt. Gute Fahrt. Viele Grüsse. Flo
Diese Informationen sind wichtig und sinnvoll für alle Camper, egal welchen Alters, man kann dazu bei Unsicherheiten eventuell mal was nachlesen.
Danke für die Informationen.
Grüße RIchard
Sehr gerne lieber Richard und danke für deine Sichtweise dazu. Lieben Gruss. Flo
Hallo Florian,
rechersche schon einige Tage wg. Auflastung. Deine Infos habe ich leider erst heute entdeckt.
Hätten mir aber auch die Wege, Emails und interessanten Erfahrungen mit/bei
Peugeot (es gibt da nichts), Dekra (wir dürfen nicht), Tüv (viele langatmige Erklärungen. …. letztendlich, bringen Sie uns die notwendigen Dokumente), Campingcar-Ausstatter (wir können…, vielleicht…., evtl…., wir klären…., Fragen nach …), ursprünglichen Verkäufer (es gibt nichts…, wir haben nichts…), Herstellerfirma (Emails ungelesen gelöscht)
nicht ge/er-spart.
Mittlerweile ist dein Text eine gute immer noch recht aktuelle Zusammenfassung (des erlebten).
Mein Kostenfazit HA +/- 1600 eu VA +/- 800 eu.
SMV heisst nun Italiacamper und ist bei ca. 1000 + 200 TÜV (selber machen) + Fahrtkosten 150 + 1…2 Tage Zeitaufwand nicht wirklich anders im Preis.
Zumal es bei GSchmitt und Linnepe je Kreis ein Schalter/Wippe gibt, hoch plus Luft, runter minus Luft.
Ex-SMV/Italia ist erst nur 1 Schalter für Kompressor um beide Kreise aufpumpen, dann mit je einem Ventil den jeweiligen Kreis gezielt wieder ablassen.
D.h. nicht aufgepasst … alles von vorne, und bei den Anderen einfach je Kreis Schalter rauf oder runter. Klar Komfort, aber bei so einem geringen Preisunterschied? Nicht nur auf den Preis genau schauen schlage ich vor.
Werde nun beide Achsen bearbeiten lassen, klar kostet 2300 für meinen Boxer-KAWA, aber kein Vergleich, wenn etwas passiert und es fehlt. und so fahre dann Komfortabler, ruhigem Nervenkostüm und Vorschriftenkonform.
Ach ja Linnepe macht 30 Auflastungen pro Woche und hat erst im Oktober 2022 wieder Termine.
D.h. 60tEu und mehr für einen neuen Camper, dann die no h reservierten TEU nehmen und Camper fertig stellen lassen. Was für eine lausige Branche.
Grüße Bernd
Hallo lieber Bernd,
das ist einer der Kommentare, welche ich sehr schätze. Es ergänzt mein älteres Wissen und ich kann sogar noch vieles aktuelles von dir lernen. Vielleicht habe ich trotz neuem Job noch Zeit dich mal anzuschreiben und dir ein paar Fragen zu stellen und diese dann auch einzuarbeiten. Im Moment (auch wenn ich anders möchte) muss ich mich ganz herzlich für dein tollen Informationen bedanken und es etwas vertagen. Bis neulich.
Eine lieben Gruss
Flo
Hallo Florian! Bin gerade dabei, mein Wohnmobil (Sprinter 316 CDI Allrad) von 3,5 t auf 4,0 t GG aufzulasten; scheint problemlos zu gehen, da eine Goldschmitt-Luftfederung hinten verbaut ist.
Ich hätte noch eine Frage trotz Deinem sehr umfangreichen und detaillierten Bericht.
Dass ich eine Warnleuchte brauche, habe ich gelernt; wie sieht es mit Unterlegkeil aus?
Danke im Voraus und viele Grüße!
Hallo Karl,
stimmt, da hatte ich noch eine Themenlücke.
https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#Unterlegkeile
Du hast exakt 4,0 Tonnen. Im Gesetzestext steht „mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t“.
Daher benötigst du keinen Keil.
Viele Grüsse und danke für deine Rückfrage.
Florian
Hi! Mir wurde heute von einem TÜV-Mitarbeiter erklärt, dass durch die Eintragung M1 und SA in der Zulassungsbescheinigung das Fahrzeug faktisch ein PKW bleibt, solange ich es nicht gewerblich nutze, und ich somit auch über 3,5t zGg nicht von den Restriktionen Geschwindigkeit und Durchfahrt betroffen bin, zumindest in Deutschland. Alles was ich (nicht nur) hier lese widerspricht dem. Hat er sich einfach geirrt?
Hallo Patrick,
M1 und SA = Wohnmobil, über 3,5 T, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Da gibt es ein paar Kandidaten die so denken. Wird aber teuer.
Die EG-Typgenehmigung nach PKW heisst nicht, dass deutsches nationales Recht ausgehebelt wird.
https://verkehrslexikon.de/TexteA/EuGHSprinter01.php
Da gab es damals den Sprinterfahrer mit 4,25t, der auch die Eintragung PKW hatte. Dennoch gilt deutsches Recht. Das weiss derjenige nun auch.
Viele Grüsse
Flo
In verschiedenen Foren und auch hier entsteht der Eindruck, eine Auflastung auf 3,85 t ist ohne technische Umrüstung möglich. Mein Carthago mit 3,5 t, laut OC mit Alko Chassi AMC 35L kann nach Aussage von Goldschmitt und Stäbler nur aufgelastet werden, wenn es hinten einen Luftfederung bekommt. Kosten entsprechend den mir vorliegenden Angeboten knapp 3000€.
es ist wohl doch etwas komplizierter. 3,65 t ist gar kein Thema.
Hallo Wolfgang,
Warum für dich der Eindruck der Oberflächlichkeit entsteht, kann ich nicht nachvollziehen. Du findest in verschiedenen Abschnitten alles rund um Kosten und technische Möglichkeiten. Auch sind 6 Anbieter genannt, welche ein kostenpflichtig Umrüsten ausführen.
z.B.
https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#Praxis-der-Umrustung
https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#Technik
Gerne kannst Du dein Feedback spezifizieren und dann arbeite ich gerne über einzelne Bereiche drüber.
Viele Grüsse
Florian
Hallo Florian,
ich beziehe mich auf Deinen Hinweis, dass mit einem entsprechenden CoC Nachweis über den Hersteller ohne technischen Umbau auf 3650 t aufgerüstet werden kann. Ja, von 3850 t schreibst Du nichts, das habe ich im Carthagoforum gelesen. Wahrscheinlich geht das nur bei Neukauf. Obwohl in meinem CoC die 3650 t vermerkt sind, bekomme ich diese Auflastung nicht. Nun habe ich ja auch 3 CoC und nur das erste von Fiat hat diesen Eintrag mit dem Bezug auf 3650 t.
Ansonsten hast Du Dir sehr viel Mühe gemacht und die Ausführungen waren sehr hilfreich für mich, zumindest, um als Laie und Anwender hier zurecht zu kommen. Danke dafür. Wir fahren seit 21/2 Jahren unseren Carthago, gebraucht, 4 Jahre alt gekauft und seit ich für die erste größere Durchsicht gleich mal 3.900€ bezahlt habe ( incl. Neuer Reifen) bin ich jetzt sehr kritisch gegenüber allem, was gesagt und geschrieben wird. Auch die geplante Auflastung wird zu einer Odyssee, der Händler stellt sich dumm, die Dekra Ingenieure sind patzig, bei Carthago ist Funkstille und dann habe ich jetzt zwei Angebote über jeweils knapp 3000€. Auf der anderen Seite ellenlange Ausführungen, wie leicht es ist, sich ein Gutachten zu besorgen, dann den TÜV zu bekommen und zur Zulassungsstelle zu gehen.
Hallo Wolfgang,
Manche Ausführungen durchdringe ich von dir leider nicht vollständig. Ich schreibe doch im ganzen Beitrag etwas von 3,85 Tonnen. Auch schreibe ich – nicht das ich wüsste – etwas in einem Carthagoforum. Egal, bin heute nicht ganz fit.
Das dies nur bei Neukauf möglich ist stimmt nicht. Ich kenne einige Fälle, wo mit COC Papieren und Gutachten aufgelastet wurde. Ich kann dir nur einen Tipp aus all den Jahren mitgeben. Immer wenn TÜV, Dekra, Händler oder Werkstätten nicht weiterwissen und dir etwas verwehren was am Markt gängig ist, dann wechsel den Anbieter.
Ich kenne das in anderen Thema im camper.help Freundeskreis zur genüge. Auch kenne ich persönlich Camperkollegen, die für gewisse Abnahmen das Bundesland gewechselt haben. In Hessen hat ein Freund z.B. keine Abnahme für seine Gastankflaschen gekommen. In Nordrhein-Westfalen war es für ihn überhaupt kein Problem. Alles schon da gewesen. Daher wirst du in Deutschland immer Camper finden, welche regional problemlos Abnahmen bekommen haben – oder auch nicht.
Dir viel Erfolg.
Viele Grüsse
Florian
Hallo, wir haben nach unserem obligatorischen Motorschaden beim Ford Transit uns einen Mooveo Tei 74 EBH mit dem Fiat 2.3 160 PS im Jahr 2020 gekauft. Der Mooveo ist komplett ausgestattet, Hubbett,Markise, TV, Luftfederung hinten etc. Nachdem wir den Heckträger Sawiko ligero III und eine AHK angebaut hatten, haben wir das Wohnmobil wiegen lassen. Tankfüllung Diesel 2/3 voll sonst alles leer. 3410 Kg Vorderachse 1410 Kg Hinterachse 2030 Kg. Der TÜV ist bei der Auflastung überfordert gewesen. Die erste Eintragung 3650 Kg. Dann hatte ich die Info, dass man gemäß Gutachten ( 300 € ) der Luftfederung auf 3850 Kg auflasten kann. Auch hier tat sich der TÜV erst schwer.
Das Wohnmobil ist mit Leichtmetallfelgen und 16 Zoll Reifen Q 116 ausgestattet.
Habe einige Hersteller kontaktiert….keine Auskunft zu einer weiteren Auflastung auf 4000 Kg. Das müßte doch mit dem Austausch der Federn auf der Vorderachse möglich sein ??? Hat da jemand Erfahrung und kann eventuell eine Werkstatt nennen ??
Hallo Klaus-Uwe, ich bin gerade nicht wirklich verfügbar, aber schau dir mal den Kommentar an. Vielleicht passt das. https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#comment-487150
Hi Florian
Ich bin mit dem Maxi Fahrgestell vom Ducato unterwegs, das ab Werk 4250kg hatte und ich damals beim Kauf auf 3500kg hab ablasten lassen.
Weißt Du evtl. was ich nun für eine Wiederauflastung bei der Zulassungsstelle an Papieren benötige bzw. es sich strafrechtlich verhält, wenn ich „nur“ papiermäßig überladen bin, da das Fahrwerk ja 4250kg kann.
Vielen Dank Gruß Klaus
Hallo Klaus, juristische Information musste einen Anwalt fragen. Zum Thema Papiere. Eine landesweite Antwort gibt es da nicht. Da kann man von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle interessante Unterschiede feststellen.
Ich wurde bei der Wohnmobil Auflastung an der Prüfstelle im Eingangsbereich bei der Sichtung der Unterlagen wieder nach Hause geschickt, da ich den Fahrzeugbrief (richtig gelesen) nicht dabei hatte. Viele Diskussionen und Fragezeichen später knirschte ich nach Hause, um diesen zu holen. Der spätere Sachbearbeiter wusste damit natürlich gar nichts anzufangen.
Normalerweise benötigst du eine Bescheinigung „Berichtigung Fahrzeugpapiere gemäss §17 FZV“ von TÜV oder Dekra. Dort sollte COC Papiere und Fahrzeugschein reichen. Manchmal wird noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers eingefordert. Die kenne ich jedoch nicht persönlich. Dennoch würde ich den TÜV deiner Wahl vorher einfach mal anrufen.
Viele Grüsse. Flo
Hallo Florian, endlich mal ein Artikel, der die Sache komplett und umfassend behandelt. Ich habe mich daher auch für die Auflastung meines Ducatos entschieden. Nun bieten die 5 Hersteller, die du oben nanntest Luftfedern aber auch Stahlzusatzfedern an. DIe Lösung mit den Stahlzusatzfedern (Auflastung bis 4,25t) ist natürlich mega vom Preis. Siehst du hier irgendwelche gravierenden Nachteile von Stahlzusatzfedern? Den Komfort der Höheneinstellung oder Seitenausgleich mit Luftbälgen sehe ich als nicht so wichtig an, da ich meist gleich beladen untwerwegs bin. Mein Ducato hat leer schon über 3t, also bewege ich mich von der Gewichts-Spanne her immer zwischen 3,5 und 4t. Vielen Dank. WW
Hallo Wolfgang, die Antwort fällt sehr knapp aus. Ich habe keine Erfahrung mit Stahlzusatzfedern. Viele Grüsse. Florian
Kein Problem, dann werde ich das testen und hier berichten! Werden eigentlich aufgelastete FZGe irgendwie von aussen gekennzeichnet, dass sie über 3,5t erkennbar sind? z.B. mit max 80/100km/h Temposchild oder einer aussen aufgebrachten Gewichtsangabe?
Gekennzeichnet nur für den TÜV usw. mit dem Typenschild an der Innenseite der Fahrertür. Kein Temposchild, da erst ab 7,5 t. Freue mich schon auf deinen Bericht. Viel Erfolg. Viele Grüsse. Flo
Hallo Florian, ich hatte ja versprochen, ich versuche es mit den Stahlfedern. Diese sind jetzt nach 8 Wochen Lieferzeit eingebaut und auch eingetragen. Ich habe beim RAU Service Center den Federsatz von Goldschmidt für 580€ bestellt und eingebaut. Das hat ca. 1,5h gedauert und ist auch ohne große Fachkenntnis gut zu erledigen. Es werden hinten ein paar Schrauben-Federn zusätzlich zu den Blattfedern verbaiut. Das FZG kommt dadurch hinten ein paar cm höher. Der originale Endanschlag kommt weg und ein kürzerer dafür hinein. Vorteil: Der Endanschlag hat so genug Abstand, so dass er nicht dauernd die Achse berührt, was die fahrt deutlich komfortabler macht. Mein Ducato hat leer ja schon 3000kg, da merkt man das auch unbeladen schon, dass es besser ist! Eintragung hat auch geklappt. Ich bin bei den originalen Achslasten geblieben, nur das Gesamtgewicht auf 4,25t erhöht. So braucht man keine neuen Reifen, weil die Traglast so ausreicht. DIe Achslasten zusammen ergeben ja auch schon serienmäßig zusammen 4,5t! Alles in allem eine gelungene Änderung. Preis-Leistung passt auch. Kann ich also empfehlen. Viel Spaß
Hallo Wolfgang. Gratulation und vielen Dank das du uns teilhaben lässt. Das ist sogar eine Inspiration für mich selbst, denn 4,25 t wäre auch mein Ziel. Klingt sehr gelungen und bis bald mal wieder. Viele Grüsse. Flo
Hallo Florian,
Super informativer Bericht über Auflastung…Klasse! wir wollen unseren aktuellen Fiat Ducato auflasten. Laut Papiere geht das bis 3.960 kg. Mich interessiert nun die Firma SMV mit dem Produkt Z8. Du schreibst von einem Frank.K der das inkl. Einbau für 720 € anbietet. Aktuell bieten mir alle Händler hier in der Region das ganze für 1.500 € – 2.000€ an. Wie kann man den Frank.K erreichen?
Gruß Michael
Hallo Michael, die Info ist leider schon 2 Jahre alt. Aber du kannst ihn ja mal Fragen, welcher Preis gerade abgerufen wird. https://www.facebook.com/profile.php?id=100004066598852
Viele Grüsse. Flo
Vielen Dank, das werde ich machen :)
Gruß Michael
Hallo Florian,
toller Beitrag, der mich noch mal bestätigt hat, dass es richtig war, direkt eine Auflastung verbauen zu lassen. Muss die Auflastung zwingend eingetragen werden? Man hört immer wieder Geschichten, dass ein separates Gutachten vorteilhaft sei und man „flexibler“ ist, wenn beides separat gezeigt werden kann. Ich selbst habe da so meine Zweifel…
Hallo Ingo,
Deine Zweifel sind berechtigt. Das sind halt Geschichten, die letztendlich zu Problemen führen. Denn die Fakten dazu sehen eindeutig aus. Hier ein Auszug aus dem Gutachten.
„Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.“
Wer das überliest oder ignoriert wird riskiert eine Löschung der Betriebserlaubnis. Dies ist nicht nur bei der Auflastung der Fall, sondern in allen Fällen wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, ausgetauscht, hinzugefügt oder auch verändert werden.
Viele Grüsse
Flo
Ich möchte mein 3,5t auf 3,8t mit einer Luftfederung an der Hinterachse Auflasten. Ich habe eine Werkstatt in HH-Harburg ( v. Karabag Group) ein Angebot angefordert. Von meinem Womo Händler sollte das 1600,- € mit neuen Fahrzeugschein kosten. Ist das realistisch oder geht das noch günstiger.
Wer hat Erfahrungen damit gemacht.
Hallo Michael, schau mal unter https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#Technik
Dort geht es ggf. mit SMV günstiger. Viele Grüsse. Flo
Hallo Flo,
wir beschäftigen uns auch gerade mit der Auflastung unseres 17 Jahre alten Ford Rimor Superbrig und finden deine Auflistung dazu sehr hilfreich.
Unser COC ist allerdings auch auf italienisch und hängen da gerade ein bisschen, vielleicht kennst du dich besser aus.
Unter 14.1 steht : „Massa max tecnicamente…. “ 3500kg, und unter 14.2 ist die Verteilung auf die Achsen mit 1450 und 2050kg angegeben. Dann steht aber unter 14.3 „Massa tecnicamente ammisibile su ciacun asse“, also die technisch mögliche Verteilung auf die jeweiligen Achsen, mit 1600kg und 2600kg angegeben. An welche Werte können wir uns halten? Wir wären für einen Tip oder eine Erfahrung dankbar.
Liebe Grüsse, Ingrid
Hallo Ingrid, den Ford Rimor Superbrig gab es auch mit 4,2 Tonnen. Insofern könnte es gut sein das ihr bereits technisch auf diesem Niveau seid. Meine Annahme, euer 4,2 Tonnen Chassi wurde zulassungstechnisch abgelastet. Die Annahme solltest Du aber von einem Experten in der Fachwerkstatt validieren lassen. Suche dir unter „Technik“ einfach einen Anbieter aus und lass meine Annahme dort validieren. Viel Erfolg. Viele Grüsse. Flo
Lieber Flo, vielen Dank für deine Antwort. Wir werden morgen in der Ford (und Womo)-Werkstatt unseres Vertrauens mal den TÜV-Prüfer befragen, ob der uns vielleicht schon mal eine Antwort geben kann.
Liebe Grüsse!
Wie sieht’s denn aus mit der Vorgabe -Toter Winkel Schild- für LKW?
Hallo Hjot, das habe ich auf deinen Hinweis nachtragen. Danke für einen Hinweis. Viele Grüsse. Flo
https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#Toter-Winkel-Aufkleber-Frankreich
Hallo Flo,
erst mal vielen Dank, für diesen Beitrag speziell genauso wie für die ganze Homepage. Wir haben jetzt unser erstes eigenes Womo bestellt und haben hier für viele Fragen Entscheidungshilfen gefunden. So haben wir auch gleich auf 4t aufgelastet bestellt. Eine Frage stellt sich mir zum Abstellen des Fahrzeugs: In unserer Umgebung sind einige Straßen mit dem Parkverbot für Lkw gekennzeichnet. Zählt dies nun auch für ein 4t-Mobil oder nicht?
Vielen Dank,
Wolfgang
Hallo Wolfgang, wenn es sich um das LKW Schild Nr. 253 handelt, dann sieht es schlecht aus. Denn das gilt nicht nur für LKW, sondern ist ein Verbotsschild für alle Fahrzeuge, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t überschreiten. Viele Grüsse. Flo
Hallo Florian,
erst einmal ein großes Dankeschön an Dich,für die,meiner Meinung nach,sachlichen und fundierten Beiträge :-).
Nächstes Frühjahr werden meine Frau und ich unser Wohnmobil bestellen.
Bei meinen Recherchen rund ums Wohnmobil ist mir sehr schnell klar geworden,das die Angaben die seitens der Hersteller
über die Zuladung gemacht werden,leider nicht Realitätsnahe sind. Zumal man bedenken muss,das bei einem voll beladenen Fahrzeug von 3,5 t die Federung schon zu zwei dritteln belastet wird.
Als wir letztes Jahr drei Wochen mit einen neuwertigen Mietmobil unterwegs waren,hat uns das mulmige Gefühl,was Fahrstabilität und Fahrverhalten betrifft,selbst nach fast 2000 km nie ganz verlassen. Für mich hat es sich immer so angefühlt,
als säße ich auf einem nassen Schwamm :-) .
Deshalb werden wir nach Erhalt des WOMOS,getreu dem Motto: Safty First, direkt auf 4 t auflasten.
P.S. Kann es sein das Du letztes Jahr zu Christi Himmelfahrt auf dem Stellplatz in Überlingen warst??
Viele Grüße
Hallo Gunnar,
Ja, ich denke du hast da die klassischen Gedanken dazu gut zusammen gefasst. Meistens ist es deutlich günstiger die Auflastung vorher zu verhandeln und ins Fahrzeug zu integrieren. Schliesslich müssen Felgen / Reifenkombi (Lastindex etc.) auch dazu passen.
Letztes Jahr waren wir nicht am Bodensee. Wir waren im Mai dieses Jahr rund um den Bodensee (Lindau, Meersburg, Konstanz etc). Grandiose Ecke Deutschlands.
Lieben Gruss. Flo
Hallo Florian, vielen Dank für die fundierte Erklärung zum Thema Gewicht! Habe aber eine Frage bezüglich Maut WoMo 3,85t ( 2 Achsen ) mit Anhänger 1,3t ( Eine Achse )? Beispiel Schweiz, hier müsste ich für den Anhänger ein sog. Pickerl kaufen und für das WoMo via App die Abgabe leisten, aber wie ist das z.B. in Österreich? Reicht hier die GoBox für das Zugfahrzeug? VG Josef
Hallo Josef, ich musste selbst nachschlagen.
Bei Autobussen und schweren Wohnmobilen wird die Achsanzahl des Zugfahrzeugs berechnet. Der Anhänger geht nicht in die Berechnungsgrundlage ein. Meine Quellen, da ich das selbst nicht wusste.
https://www.rastanlage-inntal.de/?PkId=34&LCID=1031
https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/Lkw-Maut_in_%C3%96sterreich
Am schnellsten findest du die jeweiligen Sätze, wenn Du nach dem Wort „nicht“ suchst.
Viele Grüsse. Flo
Hallo Florian, danke für die schnelle Rückmeldung, d.h. für mich gilt Sonderregelung Wohnmobil 2 Achsen Zugfahrzeug und Euro 6 einstellen! ..Wie ist das in Slowenien geregelt? Nerviges Thema, jedes Land hat andere Regeln!
Hallo Josef,
das kann ich dir leider nicht vollständig beantworten, da sehr speziell. Ich würde an deiner Stelle direkt in englischer Sprache nachfragen und eine E-Mail an info@darsgo.si schicken.
Ich selbst glaube du buchst R3 https://www.darsgo.si/portal/de/h%C3%B6he-der-maut
Aufgrund der Darsgo-Box fahren wir nach Kroatien bei Villach über Italien – Udine – Triest. Danach fahren wir mautfrei in Slowenien über Landstrasse nach Kroatien. Muss man allerdings wissen oder ein gutes Navi haben. An Hauptreisetagen aber wie der Karawankentunnel sehr spassbefreit.
Viele Grüsse. Flo
Hallo Flo, danke für Deine Rückmeldung, Villach über Italien – Udine – Triest ist klar, laut Google Maps würde sich dann von Triest die E61 durch Slowenien Richtung Rijeka anbieten. Müsste ich mal testen! VG Josef ( PS – nach Spanien fahren ist entspannter )
Gerne und gute Reise
Hallo Flo, siehe mal was ich zum Thema Slowenien entdeckt habe!!! https://amp.heute.at/s/1200-euro-strafe-pro-person-bei-kroatien-rueckreise-100151027
VG Josef
Hallo Josef, das ist ja ein dickes Ding. Danke für die Info. Seitdem es die Dargo-Box in Slowenien gibt, fahren wir grundsätzlich über Villach, Udine, Triest nach Kroatien. So kommt man mautfrei durch Slowenien. Ob du allerdings am Karawankentunnel im Stau hängst oder sonst wo, ist dann auch schon egal. Viele Grüsse. Flo
Wir müssen unseren vw crafter auflasten von 3.2 auf 3.5? Wie und wo muss ich das machen? LG isa
Hallo Isabell,
Das Wie – entscheidet die Werkstatt.
Das Wo – kannst Du im Kapitel https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#Technik mit dem Hersteller deiner Wahl bewerkstelligen. Einfach nachschlagen, ob der Hersteller für den Crafter etwas anbietet. Dann auf der Seite des Herstellers nach einem Montagepartner suchen.
Viele Grüsse
Flo
Hallo Florian,
vielen Dank für diesen tollen und sehr informativen Bericht. Uns ist jetzt schon vieles klarer geworden. Wir hatten uns schon kurz nach dem Kauf von Goldschmitt Zusatzluftfedern einbauen lassen, jedoch nichts eingetragen, also könnten wir jetzt mit der Bescheinigung von Goldschmitt auf 3,85 t auflasten. Weißt Du, was nötig wäre um auf 4,2 t aufzulasten?
viele Grüße
Birgit
Hallo Birgit,
so muss es ein und das freut mich sehr.
Allerdings ist deine Frage von Fahrzeug so unterschiedlich, dass ich es nicht in den Beitrag allgemein gültig eingebaut habe. Dazu benötigt man den Fahrzeugschein und die COC Papiere, damit man sieht welches Chassi du fährst. Auch ein Blick auf die Reifen/Felgen ist notwendig.
Beim Ducato 35 L ist meist bei 3,85 Tonnen schon Schluss. Höhere Auflastung bedeutet in der Regel eine weitere Luftfederung an der Vorderachse. Manchmal ist auch ein Tausch der Felgen / Reifen wegen des zusätzlichen Gewichts notwendig.
Das macht aber nur Sinn, wenn du das zusätzliche Gewicht auch tendenziell im vorderen Teil des Fahrzeugs unterbringst. Sonst hast du eine Überlastung der Hinterachse. Ich denke jetzt weisst du, warum das nicht Teil des Beitrags ist. Das allgemeingültig zu vermitteln ist möglich, aber zu komplex. Das musst du unbedingt einem Spezialisten aus der Werkstatt überlassen.
Viele Grüsse
Flo
Hallo Florian,
vielen Dank für deine sehr ausführliche Behandlung dieses Themas. Damit kann jeder für sich seine eigenen Schlüsse ziehen. Ich plädiere für mich allerdings ganz klar für die 3,5 t Variante. Ich fände es auch gut, wenn man das Thema Leichtbau im Wohnmobilsektor etwas mehr auf die Tagesordnung brächte. Ich störe mich bei den meisten Tests über die lapidare Aussage, man könne ja leicht „Auflasten“. Das ist aus meiner Sicht aber nur ein schlechter Kompromiss und geht zu Lasten des Eigentümers. Ich denke da nur an die Fahrverbote/Geschwindigkeitsbeschränkungen/Überholverbote als auch an den Punkt des Wiederverkaufes. In 5 oder 10 Jahren wird es immer weniger Menschen geben, die einen alten Führerschein besitzen bzw. den Mehrpreis für einen „großen Führerschein“ ausgeben wollen. Also, für mich gilt ganz klar die Devise, dass sich das Wohnmobil den Kunden anpassen muss und nicht umgekehrt.
Viele Grüß aus Halle
André
Hallo Andre,
Alles richtig was du schreibst. Ich schreibe das bereits in meinem Ratgeber im Punkt 3.
https://camper.help/wohnmobil-kaufen-der-ratgeber-fuer-die-richtige-wahl/#3_-_Fahrzeug-Typ_im_Detail_-_Bei_Wohnmobilen_und_Campervans
Das Problem. Eine sehr grosse Zahl der Käufer interessiert sich für das Problem nicht. Solange der grosse Zulauf der Käuferschaft eine Kaufentscheidung ohne diesen Aspekt trifft, wird der Markt nicht reagieren. Das ist schade, aber der Wohnmobilmarkt ist träge und wird erst in gefühlten 4-5 Jahren gute Ergebnisse im Leichtbau erzielen – wenn überhaupt. Kleine zaghafte Ergebnisse im Luxusbereich mit dem iSmove 6.9-Modell gibt es. Ob das auch in den anderen Segmenten ankommt, ist derzeit eher fraglich.
Viele Grüsse
Flo
Hallo,
prima Seite die fast alle Fragen beantwortet. Hab leider nicht zu Bremskeilen gefunden. Ich denke, wenn ich mir § 41 STVO anschaue, dass erst ab 4.0 t welche nötig sind. Aber so richtig sicher kann man ja nie sein. Vielleicht hast Du bei deiner Recherche etwas anders gefunden?
Glück Auf
Hallo Ulrich, ja so steht es im § 41 drin, aber noch nicht im Beitrag. Die Liste der ToDos meines Blogs ist unendlich lang. Es ist mindestens ein Unterlegkeil bei KfZ über 4 Tonnen zGG und 2-achsigen Anhängern über 750 Kg vorgeschrieben. Viele Grüsse. Flo
Und Danke für das Lob :-)
Hallo Florian! 5 Sterne :-)
Meine Frage: zähle ich dann auf eine Fähre als LKW?
Mehrpreis?
Hallo Marietta,
Hey super das es dir gefällt. Unsere Fähren gingen bislang ausnahmslos immer nach Länge, Breite und Höhe des Wohnmobils. Hinzukommen dann Kinder + Erwachsene.
Wer es ganz genau nehmen möchte. Vergiss bitte nicht deinen Fahrradträger anzugeben. Auch zusammengeklappt nimmt der Platz weg.
Ich kenne bislang keine Fähre, welche das Gewicht berücksichtigt. Kann sein das dies bei LKWs der Fall nicht, kenne mich da aber nicht aus.
Viele Grüsse
Florian
Ich habe das im Beitrag unter Fähren ergänzt. Danke für dein Feedback. Genau das macht den Beitrag aus. Fragen und Feedback helfen immer weiter.
Hallo Florian,
vielen Dank für die Erstellung dieser Info Seite,die sehr übersichtlich aufgebaut ist.
meine Frage zur Versicherung wäre, ob ich trotzdem das der Neuwert ausschlaggebend ist, die Versicherung über die Auflastung informieren muss.
MfG Michael
Hallo Michael,
Danke für deine Frage. Das kommt auf die Versicherung an. Ich habe den Beitrag daher überarbeitet, denn dieser hat (je nach Versicherung) so geschrieben nur bis 3,65 Tonnen gestimmt. Ich bitte dich da um Entschuldigung. Ich habe mich gerade eben durch einen Versicherungsmitarbeiter aufschlauen lassen. Es ist komplexer als gedacht, denn bei vielen Versicherungen, gibt es Meldeklauseln. Bei meiner ist das pro Versicherungsnehmer und daher hatte ich diese Kenntnisse dazu noch nicht.
Viele Grüsse
Florian
Es stellt sich mir immer noch die Frage ob eine Auflastung von 3500 kg auf 3650 kg im Ausland (Italien, Frankreich z.B.) Strafe kostet und ob man das Fahrzeug mit dem Führerschein Klasse B dann nicht mehr fahren darf?
Wäre schön, wenn Du explizit darauf noch eingehen könntest.
Vielen Dank, ansonsten fand ich den Beitrag toll.
Gruß, Ute
Hallo Ute,
Da gibt es bei 3,5 Tonnen keinen Interpretationsspielraum. Das gilt EU-weit. Siehe auch https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#Fuhrerscheinklassen. Abschnitt „Führerschein EU Klasse B“.
Viele Grüsse
Florian
Hallo Ute, ich habe etwas recherchiert und hier https://camper.help/auflastung-wohnmobil/#Fuhrerscheinklassen hinzugefügt. Harte Strafen. Unbedingt vermeiden. Viele Grüsse. Florian
Hallo Florian,
dein Beitrag zur Auflastung ist einfach gut verfasst und auch für Laien „sehr gut“ dargestellt. Obwohl alles präzise erklärt / aufgelistet war, ist man beim lesen keinesfalls überfordert. Solche Beiträge sind leider selten im Netz zu finden.
Bravo und weiter so ! !
Hallo Knut,
wow, was für ein tolles Lob. Vielen Dank. Geschmäcker sind ja sehr unterschiedlich. Hat es doch heute auch bereits eine 1 Stern und eine 2-Sterne Bewertung gegeben. Daher freut es mich geradezu, wenn positive und negative Sichtweisen auch in den Kommentaren ausgeführt werden. Denn auch gutes (oder weniger gutes) kann immer noch besser werden. Von daher gleich ein doppeltes Danke an dich.
Lieben Gruss
Florian
Hallo Florian,
mit Interesse habe ich Deinen Hinweis und die Fragen/Antworten zum Thema Auflastung auf 3.650 kg gelesen.
Luftfederung-Nachrüstung habe ich schon, allerdings „nur“ 15-Zoll Felgen.
Bei wem kann ich diese Auflastung machen lassen: Zulassungsstelle oder TÜV?
Und was muss ich sonst noch beachten/machen?
Danke für einen kurzen Hinweis
Hallo Norbert,
Das ist nicht eindeutig zu beantworten, denn jeder Mitarbeiter in den Zulassungsstellen hat da wohl sein Wissens- und Ermessensspielraum. Auszugehen ist, dass die Werksbereifung und die COC-Papiere auf 3650 kg ausgelegt bzw. ausgestellt sind. Somit können das auch deine werksseitigen 15 Zoll Felgen sein. Aber eine Universalantwort ist leider nicht möglich. Es soll ein paar Zulassungsstellen geben, welche laut Community nur die COC Papiere brauchen. Das ist aber bei weitem nicht die Regel.
Ich selbst habe in München für derartige Änderungen immer ein TÜV Gutachten benötigt. Einige wissen schlichtweg sonst nicht, was sie eintragen sollen.
Teilweise nimmt die Unwissenheit der Bürokratie so abstruse Formen an, dass mich der Mitarbeiter für den Vorcheck am Eingang wieder nach Hause schickte. Ich hätte seiner Meinung den Fahrzeugbrief dabei haben sollen. Diskussion zwecklos. Was natürlich eine völlige Falschinformation war, denn der zuständige Mitarbeiter wollte den gar nicht sehen.
Rein von der Theorie her reichen die COC Papiere. Aufgrund dieser Unsicherheit, ist ein Anruf bei deiner Zulassungsstelle deutlich verbindlicher als meine Antwort.
Viele Grüsse
Florian
Hallo Florian! Ich bin heute zum ersten Mal auf deiner Seite gelandet, und bin begeistert. Obwohl ich schon seit 15 Jahren Wohnmobil fahre, habe ich viel Neues erfahren. natürlich habe ich Dir 5 Sterne gegeben! Derzeit habe ich einen Eura Mobil Contura, 7,5m, auf Ducato Basis, 3L Diesel mit 160 PS, 4,25 t zul. Gesamtgewicht. Was mir neudings sehr auffällt ist, dass die LKW Überholverbote ohne das 7,5 t Zeichen sind. Das bedeutet, das wir stundenlang hinter LKWs herzuckeln müssen, die 100 km/h gar nicht ausnutzen können und an Steigungen, die wir ohne Probleme mit 100 km/h fahren könnten, im Schneckentempo in der LKW Kolonne hoch kriechen. Außerdem können unsere Kinder das Womo nicht fahren, da sie nur den Führerschein bis 3,5 t haben. Das empfinde ich als große Nachteile der ‚über 3,5 t Klasse‘.
Grüß, Klaus
Hallo Klaus,
Freut mich besonders, wenn ich einem Camping-Profi was neues berichten darf. Darum geht es ja. Auch ich lerne jeden Tag neues – und das ich auch gut so. Gerade dein Feedback lässt mich auch ins grübeln mit meinen Kindern kommen. Das dauert zum Glück aber noch.
Ja, alles über 7 Meter wird mit Familie schwierig und da ist dein schicker Eura keine Ausnahme. Die Beschränkungen mit dem Überholverbot sind meiner Ansicht jedoch nicht so häufig und meist nur wenige Kilometer. Möglich ist aber auch, dass es bei unseren verschiedenen Wohnorten und Zielen es zu unterschiedlichen Wahrnehmungen kommt. Mit 20 km/h mehr kann man LKWs ganz gut überholen, denn diese Schilder sind manchmal echt vom LKW verdeckt.
Das mit dem Führerschein B ist allerdings hart und daher kann ich deine Sicht gut verstehen. Schlägt der doch deutlich ins Budget.
Viele Grüsse und schau gerne immer mal wieder vorbei. Florian
Hallo Florian,
ich habe einen Mercedes Sprinter 316 CDI.
Er ist mit 3,5 to eingetragen. Da ich Allrad habe,bin ich mit dem Gewicht immer drüber. Hatte bis jetzt immer Glück -keine Kontrolle.
Bei mir in den Papieren steht bei F1 Techn.Möglich 3800kg.
Bei 7.1 und 8.1 steht 1750kg und
bei 7.2 und 8.2 2240 kg
auf dem Typschild des Wohnmobilaufbaues steht auch 3800kg.
Wie muß ich vorgehen,um die Papiere auf 3800 kg umtragen zu lassen.
Danke im voraus für deine Antwort.
Rudi
Hallo Rudi. Da ist irgendwo murks in den Zahlen oder dein Vorgänger hat das Typenschild nicht gewechselt. Kannst Du erst nochmal dein Vorgaben prüfen und mir schreiben was in deinen COC Papieren unter 16.1 steht. Vielleicht ist es aber auch zu spät um klar zu denken ;-) Viele Grüsse. Florian
Hallo Florian,
Danke für die schnelle Antwort.
Diese COC Papiere habe ich nicht. Meiner ist Baujahr 2000 ,aber im alten Fahrzeugbrief steht
unter Ziffer 16 3500kg und unter Ziffer 15 3800 kg möglich.
Tschüß Rudi
Und auch von mir 5 Sterne
Hallo Florian,
habe heute mal den Tüv angerufen. Da ich ja noch am Wohnmobil das Typschild mit 3,8 to dranhabe vermutet er ganz stark,daß das Wohnmobil von einem Vorbesitzer abgelastet ( Wahrscheinlich keinen Führerschein für 3,8 to) wurde. Dabei wurde vergessen ein neues Typschild mit 3,5 to anzubringen.
Der Tüvmann sagte das wäre mein Glück,weil jetzt nur wieder umgetragen werden muß. Soll ca.40 € kosten.
Viele Grüße Rudi
Hallo Rudi, danke für die Rückmeldung. Viel Erfolg und klasse das der TÜV das pragmatisch sieht. Viele Grüsse. Florian
Hallo Florian,
Vorab bewerte ich deine Beiträge natürlich mit 5 Sternen.
Lt. meiner Auftragsbestätigung habe ich eine Auflastung Maxi 16″ bekommen.
Ich werde dann mal mit La Strada Kontakt aufnehmen.
Vielen Dank
Rolf
Hallo Florian,
als Camper-Neuling mit wenig Erfahrungen hat mich der Bericht ein Stück weiter gebracht.
Allerdings war ich ein wenig überrascht zu lesen, dass die meisten Kastenwagen bereits für 3.650 kg ausgelegt sein sollen, die mir reichen würden.
Ich habe einen 2 Jahre alten Ducato La Strada Avanti XL, mit Heckträger für eine Vespa.
Im KFZ-Schein sind unter 7.1 / 8.1 2100 und unter 7.2 / 8.1 2400 , aber unter F.1 nur 3500, eingetragen.
Hast du Erfahrungen damit, ob man das auf 3650 nachtragen lassen könnte?
Für eine Auflastung auf 4250 kg mit Goldschmidt-Produkten wurde mir ein Angebot, für Vorder- und Hinterachse inkl. Gutachten und TÜV Abnahme, in Höhe von 3.365 € gemacht, was mir sehr hoch erscheint, zumal mir zuvor für eine sogenannte Auflastung 550 € berechnet wurden.
Ich würde mich sehr freuen, hierzu etwas konstruktives zu hören.
Es grüßt Rolf
Hallo Rolf, in den COC (Certificate of Conformity) Papieren deines Fahrzeugs findest Du diese Information. Bei mir steht – allerdings in italienisch – folgendes drin. „16.1 Massa massima tecnicamente ammissible a pieno carico 3650 kg“. Also Technisch zulässige Gesamtmasse bei Volllast. Ich hätte also auch bei F.1 3650 KG eintragen lassen können ohne eine technische Veränderung vorzunehmen. Ich kenne leider die Marke La Strada nicht persönlich, aber ggf. hast Du mit der Bezeichnung XL bereits ein Maxi-Chassi von Ducato. Die hohen Achslasten sind in Indiz dafür. Ggf. hilft ein Anruf bei La Strada oder eines grösseren La-Strada-Händlers weiter, um sich hier besser beraten zu lassen. (Ich bin gerade in Kroatien im WoMo on the road, daher nur eine schnelle Antwort). Viele Grüsse. Florian
Hallo,
habe ebenfalls von GS die Zusatzluftfederung an der Hinterachse und die Vorderachsfedern samt Stoßdämpfern einbauen lassen; ein deutlicher Gewinn an Fahrkomfort ist vorhanden. Ich versuche unter den 3.5 t-Grenze zu bleiben, da unsere Kinder das Wohnmobil nutzen und nur den FS B besitzen.
Es existiert eine Unterschriftensammlung, die zu einer Petition werden soll: hier geht es darum, dass Wohnmobile auch über 3,5 t zzG. mit dem FS B gefahren werden können.
Von mir 5 Punkte für den Beitrag!
MfG
JK
Danke für das Feedback Joachim. Darf ich öffentlich fragen was Du für die Aufrüstung an der Hinterachse und an der Vorderachse gezahlt hast? Ansonsten auch gerne per E-Mail.
Wenn Du möchtest kann Du gerne den Link zur Petition hier teilen.
Falls mich die Petition überzeugt, dann mache ich auch gerne einen extra Beitrag dafür und poste den auf Facebook, Instagram, Pinterest und Twitter.
Viele Grüsse
Florian
Deine 5 Sterne haben mich echt gefreut ! Danke nochmals.
Hallo Florian,
wir haben ein Fiat Ducato mit Luano Camp (Rimor) Aufbau von der Fa. Palmo xgo (Vertrieb in Deutschland)
In der COC steht unter Punkt 16.2. 1.1850 kg 2. 2000 kg
unter Punkt 16.1. 3650 kg
Habe ich es jetzt so richtig verstanden, dass wir auf 3650kg auflasten könnten, ohne irgendwelche Einbauten vornehmen zu lassen??
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Hallo Simone, korrekt. Wie schon geschrieben „Hier besteht eine gute Chance auf 3.650 kg ohne eine technische Aufrüstung auflasten zu können, da der Hersteller die Gesamtmasse bei Volllast mit 3.650 kg angibt.“ Mein zusätzlicher Tipp. Am einfachsten sind deutschsprachige COC Papiere. Habe von der Werkstatt schon gehört, dass TÜV-Prüfer in der Vergangenheit mit englischen oder gar italienischen Papieren nichts anfangen wollten. Lass hören wie es bei dir gelaufen ist. Es gibt ja von Bundesland zu Bundesland auch wieder unterschiedliche Handhabungen. Viele Grüsse. Florian
Nach der ersten Bewertung von 3 Sternen habe ich zahlreiche Punkte überarbeitet. Es ist allerdings schwer ohne Kommentar zu wissen, was fehlt. Von daher würde ich mich über konstruktive Kritik sehr freuen.