Die irreführenden Verkehrsschilder für Camper
Wir fallen immer wieder gerne auf banale Verkehrsschilder herein. Dies soll eine Sammlung mit Verkehrsschildern werden, die entweder kurios oder zumindest komplex sind. Der wohl grösste Irrtum obliegt dem Glauben, dass ein Wohnmobil ein PKW ist. Das dem nicht so ist lässt sich im Beitrag und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (also Fahrzeugschein) schnell feststellen.
Achtung Disclaimer
Der erste Absatz ist zwar durch einen Smalltalk mit zwei voneinander unabhängigen Fahrlehrern validiert, aber so ganz sicher und einig waren sich diese auch nicht in jedem Punkt. Daher mit etwas Vorsicht geniessen. Sonst wird es ganz schnell teuer ;-)
Parken mit Zusatzzeichen Parkschein, PKW Schild und Zeitangaben
Zulassungart und Gewicht
Die Zulassungsart und das Gewicht sind hier ausschlaggebend. Beim Schild 3 wird darauf nochmals eingegangen.
Schild 1 – oben
Dieses Verkehrszeichen Nr. 314 ist ein blaues Schild mit einem P für Parkplatz. Hier darf man auf einem Parkplatz parken. Ein weißer Pfeil zeigt Anfang und Ende des Parkbereichs an. Die Einschränkungen erfolgen durch die nächsten Schilder.
Schild 2
Das Zusatzzeichen 1052-33 „Parken nur mit Parkschein“ ist eine Erweiterung das ohne Parkschein kein parken erlaubt ist.
Schild 3
Das Zusatzzeichen 1048-10 „Parkerlaubnis auf PKW begrenzt“ schliesst Busse, Lkw, Wohnmobile, Wohnwagen und Motorräder aus. Diese dürfen hier nicht parken.
Wohnmobile mit der Zulassungsart „PKW“ dürfen hier stehen. In der Regel sind das ausschliesslich Campervans unter 2,8 Tonnen. Campervans oder Wohnmobile mit der Zulassungsart „Wohnmobil“ dürfen hier nicht stehen. In der Regel sind das Wohnmobile über 2,8 Tonnen. Selbst große SUV wie etwa Audi Q7 oder Mercedes GLS oder Range Rover bekommen hier theoretisch und auch praktisch Probleme.
Die Zulassungsart ist im Fahrzeugschein sprich Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter 5.) zu finden.
Schild 4 – unten
Das Zusatzzeichen 1040-31 „Zeitangaben“ definiert den zeitlichen Geltungsbereich. Parken von 19 – 9 Uhr. Somit kann ausserhalb des angegebenen Zeitraums jedes Fahrzeug – somit auch Wohnmobile – dort abgestellt werden.
Parken auf Gehwegen mit Verkehrszeichen
Die Bedeutung und gerade das Gewicht sind hier wichtig. Wie bzw. wo ihr das bei Wohnmobilen findet ist in dem Beitrag behandelt worden.
Dieses Verkehrszeichen Nr. 315 ist ein blaues Schild mit einem P für Parkplatz und einem Auto, das auf einem Gehweg parkt. Weitere Zusatzschilder sind möglich und ein weißer Pfeil zeigt i.d.R. den Anfang und das Ende des Parkbereichs an.
Hier darf man offiziell auf dem Gehweg parken (mit Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen). Durch diese Einschränkung sind schwere SUVs, Wohnmobile und schwere Campervans über 2,8 Tonnen grundsätzlich ausgeschlossen. Wie es sich mit einem Gespann unter 2,8 Tonnen verhält lässt sich bislang nicht abschliessend klären. Die Vermutung liegt nahe das dies eigentlich erlaubt sein müsste.
Irreführendes Schneeflockensymbol – Das Sommerproblem
Die wohl grösste Überraschung erwartet uns bei einem augenscheinlichen reinen Wintersymbol. Der Schneeflocke. Im Sommer nicht gültig, oder etwa doch?
Dieses Zusatz-Verkehrszeichen Nr. 841 „Schneeflocke“ ist nicht eindeutig zu verstehen. Ein Gerichtsverfahren (Entscheidung OLG Hamm, 1 RBs 125/14) förderte folgendes zu Tage.
Dieses Zusatz-Verkehrzeichen hat nur ein rein informativem Charakter. Eine darüber stehende Geschwindigkeitsbeschränkung gilt AUCH im Sommer – also grundsätzlich – und nicht nur bei winterlichen Verhältnissen.
Fazit Schilderwald
Der Schilderwald in Deutschland. Wer noch weitere kuriose Schilder kennt oder besser gesagt nicht kennt. Einfach in die Kommentare schreiben. Wir kümmern uns um Aufklärung.
Passt auch euren Geldbeutel auf und gutes reisen.
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