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Übernachten im freien im Wohnmobil oder Wohnwagen?

Schlafen an der Strasse, am Strand, am Feld, am Wald. Prinzipiell mit dem Wohnmobil und Campervan und selbst mit dem autarken Wohnwagen kein grosses Thema. Je autarker das Fahrzeug desto problemloser die Möglichkeiten.

Denkste. Viele verwässerte Ansichten über das „Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit“ und viele Vorschriften machen diese Thema nicht ganz so leicht. Höchste Zeit unsere Fakten und Erfahrungen beizusteuern. Jedoch wird es eine vollständige Liste aufgrund abweichender Einzelfälle und der viele Vorschriften nie geben können. Gerade in Europa könnten die Regelungen nicht unterschiedlicher sein.

Grundsätzliche Regeln zum übernachten im Freien

  • Beim übernachten im Freien, freicampen oder wild campen

    Kein Campingverhalten zeigen. Weder Markise, Stuhl, Tisch rausstellen noch Wäsche aufhängen. Das ist ausserhalb des Wohnmobils nicht erlaubt. Mir ist sogar ein bestätigter Fall von der Ostsee bekannt, wo die herausgefahrene Trittstufe seltsamerweise als Campingverhalten ausgelegt wurde. Wer keinen Ansatz bietet, hat weniger Stress. Im Grunde genommen geht derjenige auf Nummer sicher, wer diese eingefahren lässt.

    camper.help Tipp

    Prinzipiell ist der vorherige Absatz verpflichtend. Je weiter die Zivilisation entfernt ist, desto mehr kann man dieses Thema aufweichen. Auch spielt das Thema Nebensaison und Hauptsaison eine grosse Rolle, ob Ärger droht oder nicht.

  • Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit – Nur eine Nacht mit 10 Stunden

    DER beste Notnagel, wenn er plausibel und authentisch ist. Der Kontext mit den 10 Stunden ist nachzulesen bei Anwaltsauskunft.de. Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist laut vieler Medien beschränkt auf 10 Stunden.

    Hierzu gibt es eine besondere Erwähnung, dass man bei der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit NICHT den Zielort erreicht haben sollte.

    Zitat: Das OLG wies ihre Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts jedoch ab. Denn die Übernachtung habe nicht der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit gedient, da die Frau ihren Zielort bereits erreicht hätte.

  • Öffentlicher Raum ohne entsprechende Schilder

    Voraussetzung ist ein öffentlicher Raum ohne Einschränkungen durch Schilder wie z.B. ein Parkverbot. Das Wissen darüber lässt sich leicht aneignen. Gerade die 2,8 Tonnen Regel für PKWs sollte man kennen. Ob man nun übernachtet oder nicht.

    Auf dem Land ist das schon schwieriger. Wem gehört das Feld, der Feldweg, die Lichtung oder der Strandabschnitt? Die Antwort ist leider zu einfach. Ohne Beschilderung oder Hinweise weiss man das gar nicht.

    camper.help Tipp

    „Glück gehört auch dazu“. Auch das Bauchgefühl und die Erfahrung wächst mit der Zeit die Lage richtig einzuschätzen.

  • Wo darf ich halten, parken und schlafen? §12 StVO Halten und Parken

    Grundsätzlich bestimmt der §12 StVO wo man Halten und Parken darf. Es ist übrigens nirgends geregelt, dass es verboten ist im Auto zu schlafen (und somit auch im Wohnmobil oder Campervan).

  • Ist ein Wohnmobil oder Wohnwagen eine Wohnung? § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB

    Es gibt eine etwas schwierig ausgelegte Entscheidungen durch den Bundesgerichtshof. Ausgehend vom einem Schutzzweck können auch Wohnmobile und Wohnwagen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB als Wohnung ausgelegt werden. Das ist jedoch in einem sehr speziellen Zusammenhang erwähnt worden und daher derzeit nicht ausreichend belastbar.

Die Konflikte beim übernachten im Wohnmobil und Wohnwagen

  • Konflikt im öffentlichen Raum

    Warum kommen wir Camper im öffentlichen Raum dennoch in Konflikt mit dem Gesetz? Es ist der „Schutz der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Zum Beispiel gemäß § 8 Abs. 1 PolG kann die Polizei oder das Ordnungsamt alle notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. In Zeiten von Corona ist eine Anwendung dieses Paragraphen durchaus denkbar.

    camper.help Tipp

    Bei Polizei und Ordnungsamt erst mal den kürzeren ziehen. Besser Verständnis zeigen und Aufforderungen nachkommen, als eine Konfrontation eingehen. Ein sachliches erläutern wirkt auf beiden Seiten oft Wunder.

  • Probleme mit Inzidenzwerten über 100

    Ab einem Inzidenzwert von über 100 wird es problematisch. Der Konflikt mit den Corona Länderverordnungen und den nächtlichen Ausgangsspeeren bzw. den Ausgangsbeschränkungen ist vorprogrammiert. Das Thema wird dann deutlich komplexer und ist in diesem Beitrag ausführlich behandelt.

  • Durch Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinflussen

    Keine gute Idee. Der § 12 StVO definiert den Gemeingebrauch des zulässigen Parkens. Dazu gehört ohne nachschlagen zu müssen, Alkohol mit Sicherheit nicht dazu. Den es ist klar geregelt. Die Fahruntüchtigkeit muss infolgedessen bei der Teilnahme am Strassenverkehr eingetreten sein. Nicht nach der Konsumierung von Alkohol am Parkplatz.

  • Naturschutzgebiete sind verboten

    Es sind grundsätzlich alle Naturschutzgebiete unter hohen Strafen bis 5.000 Euro ausgeschlossen. 8.833 Naturschutzgebiete gibt es. Eine Liste gibt es bei Wikipedia.
    Einen eigenen ausführlichen Beitrag gibt es dazu hier.

    camper.help Tipp

    Naturschutzgebiete sind immer angezeigt. Aber Achtung. Wegen der grünen Farbe werden diese von uns gerne in voller Fahrt schon mal übersehen. Zelten gehört übrigens bereits mit in den Bussgeldkatalog und macht es nicht besser.

  • Schilder und Co

    Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Schilder klar und ersichtlich sein. In unserem Land ist das recht einfach zu merken. Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist durchaus erlaubt. Aber. Auf dem Land und gerade im Falle von Naturschutzgebieten ist die grosse Aufmerksamkeit nach diesen Schildern unerlässlich. Oder man konsultiert die entsprechenden Kartendienste.

Roland-Flo-Wohnmobil
  • Öffentliche Strassen – auch in Wohngebieten

    Wer den Einheimischen auf die Pelle rückt, darf sich über Besuch und böse Blicke nicht wundern. Google Maps offenbart aber einsame Flecken. Diese dürfen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zum Parken verwendet werden. Über 7,5 Tonnen ist ein Parken zwischen 22 – 7 Uhr und Wochenenden und Feiertagen jedenfalls nicht erlaubt.

    camper.help Tipp

    Zufahrtstrassen zu Gewerbegebieten, Sportplätzen oder Sackgassen sind gute Ziele. Wir selbst haben es zwar bislang noch nicht gemacht, aber Friedhofparkplätze sind nachts besonderes leer.

  • Autobahnraststätte und Autohöfe

    Diese sind zwar theoretisch gut geeignet und durch fast alle Betreiber auch zum übernachten freigegeben, aber praktisch recht wertlos um die Fahrtüchtigkeit wiederzuerlangen. Die Wahrscheinlichkeit dort einen Einbruch und Diebstahl zu erleben ist zu gross. Alleine ein versuchter Einbruch reicht um mehrere 1000 Euro Schaden zu verursachen. Diese Risiko gehen zwar viele ein, aber wirklich Sinn macht das nicht.

    Eine nahegelegener Stellplatz ist da allemal die bessere Alternative. Auch Park4Night bietet in Autobahnnähe immer eine gute Gelegenheit.

  • Private Grundstück

    Diese sind ohne Zustimmung des Eigentümers verboten. Somit kann jeder Eigentümer eines Grundstücks, Supermarktes, Parkplatzes, Gewerbefläche selbst über die z.B. Hausordnung über die Nutzung bestimmen.

  • Webseiten sind keine Schilder

    Einfache Aufrufe auf manchen Städteseiten wie „Bei uns im Stadtgebiet nicht mit dem Wohnmobil parken“ haben reinen Informativen Charakter und sind nicht rechtsbindend.

  • Rücksicht auf Befindlichkeiten

    Ein netter Plausch mit Wanderern, Ansässigen und Einheimischen ist die Regel. Dennoch muffeln manche Menschen gerne herum. Hier gilt es abzuwägen. Wer richtig steht hat nichts zu befürchten. Wenn man bewusst falsch steht, wird es nicht lange dauern bis die Ordnungshüter kommen. Eskalation und Diskussion ist jedoch in diesem Fall nicht zielführend. Eine Rücksicht auf Befindlichkeiten – wenn gerechtfertigt – ist meistens der bessere Weg.

Übernachten im Freien – Ein europäischer Überblick

Unterschiedlicher können die Länder Europas kaum sein. Vom absoluten Verbot ausserhalb von Camping- und Stellplätzen zu übernachten bis hin zur einmaligen Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist alles vorhanden.

  • Albanien

    Ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist frei / wild campen möglich.

  • Belgien

    Ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist nur an Autobahnraststätten für maximal eine Nacht gestattet.

  • Bulgarien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist selbst auf Privatgrund verboten.

  • Dänemark

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

  • Deutschland

    Eine Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist aufgrund der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Schilder, Naturschutzgebiete und regionale Verbote sind vorhanden.

  • Finnland

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten. Ausnahme auf Privatgrund mit Erlaubnis der Besitzers.

  • Frankreich

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist durch örtliche Vorschriften geregelt. Vereinfacht ausgedrückt gibt es ein Nord – Südgefälle. Im Norden vermehrt möglich. im Süden und speziell an der Küste im Prinzip fast vollständig verboten. In der Nebensaison hatten wir dort mehr Glück.

  • Griechenland

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten. Laut Community in der Nebensaison durchaus ohne Stress möglich.

  • Großbritannien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist durch lokale Vorschriften geregelt.

  • Irland

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten, aber es gibt teilweise örtliche Möglichkeiten.

  • Italien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist teilweise für eine Nacht erlaubt. Alles sehr lokal geregelt und daher komplex. Es gibt ein paar Stichworte dazu.
    1. Punto/Area di sosta. Ein Haltebereich mit Übernachtungsmöglichkeiten.
    2. Camper Service. Ohne längeren Aufenthalt und ohne Übernachtung.
    3. Area attrezzata. Mit Übernachtungsmöglichkeiten und Service.
    4. Area integrata. Ein Haltebereich neben Campingplätzen, Bauernhöfen oder Hotels.
    Meine genutzte Quelle für diesen Fall ist
    camperonline.it.

  • Kroatien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist selbst auf Privatgrund verboten. Viele Freicamper nutzen das Landesinnere auf eigenes Risiko. Sehr späte Nebensaison ist durchaus auch am Meer möglich.

  • Luxemburg

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

  • Mazedonien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

  • Montenegro

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten. Gemacht haben wir es dennoch ohne Probleme.

  • Niederlande

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten. Eine sehr teure Angelegenheit und eine hohe Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden. Besser einen Bauern um Übernachtung bitten.

  • Norwegen

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist teilweise erlaubt. Es gibt mittlerweile viele lokale Regelungen, welche zu beachten sind. Das vielverwendete „Jedermannsrecht“ gilt offiziell nicht für Wohnmobile und Wohnwagen, sondern nur für Zeltcamper. Die bekannten Schilder “NO CAMPING” und “PRIVAT” sind stets zu beachten und spriessen gerade aus dem Boden. Man darf jederzeit in der freien Natur parken, aber nur auf öffentlichen Wegen. Mehr Toleranz als in Norwegen ist allerdings in kaum in einem anderen europäischen Land vorzufinden.

  • Österreich

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten. Mittlerweile patrolliert selbst die Bergwacht jede Nacht an den Hotspots und schickt die Camper – durchaus auch kostenpflichtig – weiter. Daher Hotspots meiden, wenn man es dennoch versucht.

  • Polen

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

  • Portugal

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten. Persönliche Erfahrung. Viele Duldungen von Spätherbst bis in den Juni hinein. Nimmt gerade rapide ab, da ein paar wenige Camper sich nicht zu benehmen wissen.

    Die Verschärfung der Strassenverkehrsordnung vom 9. Januar 2021 kann das mittlerweile sehr teuer machen. Zwischen 21 und 7 Uhr sich ausserhalb von Camping- oder ausgelegten Stellplätze zu stellen wird mit Bussgeldern zwischen 60 und 600 Euro geahndet.

  • Rumänien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

    In der Pampa kräht kein Hahn danach. Erfahrungen von Harry einem sehr guten Freund von mir.

  • Schweden

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist teilweise örtlich erlaubt bzw. nicht verboten.

  • Schweiz

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten, aber … Die persönliche Erfahrung in locker gesiedelten Wohngebieten – dort war es problemlos möglich. Ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich geregelt. Hier ein Überblick.

  • Serbien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

  • Slowakei

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

  • Slowenien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

  • Spanien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist teilweise örtlich erlaubt oder zumindest geduldet. Persönliche Erfahrungen sind bislang einwandfrei gewesen. Die Guardia Civil war bislang stets sehr tolerant, aber vermutlich nur weil wir die einzigsten waren. Sobald sich Weissburgen bilden ist es laut Community meist vorbei.

  • Tschechien

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

  • Ungarn

    Eine Übernachtung ausserhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten.

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