Ratgeber · Verkehrszeichen für Camper

Irreführende Verkehrszeichen für Camper und Wohnmobile

Verkehrszeichen für Camper & Wohnmobile einfach erklärt. Mit Beispielen, Tipps und echten Erfahrungen aus der Praxis. Wetten, du wirst Überraschungen erleben.

About the Author: Flo

Published On: 24. Mai 25
Last Updated: 24. Sep. 26
8,7 min read
Das steht drin

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wohnmobil ist kein PKW. Die Zulassungsart steht im Fahrzeugschein unter Feld 5 — steht dort „Wohnmobil“, gelten PKW-Schilder nicht.
  • Das Zusatzzeichen 1048-10 „PKW“ schließt Wohnmobile aus. Erlaubt sind nur Fahrzeuge mit der Zulassungsart PKW, in der Regel Campervans unter 2,8 Tonnen.
  • Das Zusatzzeichen 1048-12 meint alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Auch wenn das Symbol einen Lastwagen zeigt: ein Wohnmobil über 3,5 t fällt darunter.
  • Parken auf dem Gehweg (Zeichen 315) gilt nur bis 2,8 Tonnen. Schwere Wohnmobile und Campervans sind damit grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die eckige Schneeflocke schränkt ein Tempolimit nicht ein. Sie begründet es nur, das Limit gilt auch im Sommer — und seit 2017 steht das Zeichen nicht mehr im Katalog.
Parkplatzschild mit drei Zusatzzeichen: mit Parkschein, PKW-Symbol und Zeitangabe 9 bis 19 Uhr, im Bild mit 1 bis 4 markiert

Die irreführenden Verkehrsschilder für Camper

Na, wie gut kennst du dich mit Verkehrsschildern aus? Wir fallen immer wieder gerne auf banale Verkehrsschilder herein. Dies soll eine Sammlung mit Verkehrsschildern werden, die entweder kurios oder zumindest komplex sind. Der wohl größte Irrtum obliegt dem Glauben, dass ein Wohnmobil ein PKW ist. Oder ein aufgelastetes Wohnmobil, ein LKW. Dass dem nicht so ist, lässt sich im Beitrag und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (also Fahrzeugschein) schnell feststellen. Mehr dazu später.

Achtung Disclaimer

Das erste Beispiel ist zwar durch einen Smalltalk mit zwei voneinander unabhängigen Fahrlehrern validiert, aber so ganz sicher und einig waren sich diese auch nicht in jedem Punkt. Daher die Beiträge mit etwas Vorsicht und eigenes Risiko genießen. Sonst wird es ganz schnell teuer ;-)

Schweizer Ordnungsbusse über 120 Franken für 11 km/h zu viel auf der Autobahn

Parken mit Zusatzzeichen Parkschein, PKW Schild und Zeitangaben

Zulassungsart und Gewicht

Die Zulassungsart und das Gewicht sind hier ausschlaggebend. Beim Schild 3 wird darauf nochmals eingegangen. Interessant wird es bei den Uhrzeiten.

Schild 1 – Verkehrszeichen Nr. 314 – Parken

Dieses Verkehrszeichen Nr. 314 ist ein blaues Schild mit einem P für Parkplatz. Hier darf man auf einem Parkplatz parken. Ein weißer Pfeil zeigt Anfang und Ende des Parkbereichs an. Die Einschränkungen erfolgen durch die nächsten Schilder.

Schild 2 – Zusatzzeichen 1052-33 – mit Parkschein

Das Zusatzzeichen 1052-33 „Parken nur mit Parkschein“ ist eine Erweiterung, dass ohne Parkschein kein Parken erlaubt ist.

Schild 3 – Zusatzzeichen 1048-10 – PKW

Das Zusatzzeichen 1048-10 „Parkerlaubnis auf PKW begrenzt“ schließt Busse, Lkw, Wohnmobile, Wohnwagen und Motorräder aus. Diese dürfen hier nicht parken.
Wohnmobile mit der Zulassungsart „PKW“ dürfen hier stehen. In der Regel sind das ausschließlich Campervans unter 2,8 Tonnen. Campervans oder Wohnmobile mit der Zulassungsart „Wohnmobil“ dürfen hier nicht stehen. In der Regel sind das Wohnmobile über 2,8 Tonnen. Selbst große SUV wie etwa Audi Q7 oder Mercedes GLS oder Range Rover bekommen hier theoretisch und auch praktisch Probleme.

Die Zulassungsart ist im Fahrzeugschein sprich Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter 5.) zu finden.

Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 5 grün markiert mit dem Eintrag Wohnmobil

Keine PKW Zulassung – sonst steht hier PKW, Kombi, Kombilimousine etc.

Verkehrszeichen-Nr-314-und-Zusatzschild-1048-10-Parkerlaubnis-auf-PKW_begrenzt

Ein Zusatzzeichen 1048-10 ist ausschliesslich für einen PKW. Es sind keine Wohnmobile erlaubt.

Schild 4 – Zusatzzeichen 1040-31 – Uhrzeit

Nun, das vielleicht unerwartete. Das Zusatzzeichen 1040-31 „Zeitangaben“ definiert den zeitlichen Geltungsbereich. Parken von 9 – 19 Uhr. Somit kann außerhalb des angegebenen Zeitraums jedes Fahrzeug – somit auch Wohnmobile – dort abgestellt werden.

Welche Geschwindigkeit gilt hier für Wohnmobile über 3,5 Tonnen?

Das LKW-Schild ist ein echter Klassiker unter den Irrtümern und sorgt bei vielen aufgelasteten Wohnmobilisten für Verwirrung. Denn was gilt nun für ein Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG)? Dass wir dafür in die Gesetzgebung ab 1970 eintauchen müssen, hätte ich selbst anfangs nicht gedacht.

Tempolimit 80 über Tempolimit 60, darunter ein Zusatzzeichen mit LKW-Symbol

Schild 1 – Zeichen 274-80

Klarer Fall: Begrenzung auf 80 km/h.

Diese Geschwindigkeit gilt grundsätzlich, wenn kein weiteres Zusatzzeichen dazukommt.

Schild 2 – Zeichen 274-60

Stopp: Für wen gilt nun die 60 km/h?

Das wird erst durch das darunter angebrachte Zusatzzeichen 1048-12 klar.

Schild 3 – Zusatzzeichen 1048-12

Das Bild zeigt ein LKW-Symbol, aber das Gesetz meint etwas anderes. Und genau hier wird’s spannend. Was bedeutet dieses Schild für aufgelastete Wohnmobile ab 3,5 Tonnen?

Die Auflösung in mehrere Schritten

Im Internet kursieren viele (gut gemeinte) Auslegungen. Ich selbst bin diesem Irrtum auch ein paar Tage aufgesessen. Schuld daran. Ich selbst und historische Informationen aus der Wikipedia, die sich bei mir ins Gedächtnis eingebrannt haben. Nach fast 7 Jahren auf camper.help ist mir so ein Patzer noch nicht passiert. Dafür ein offenes Sorry.

Leichte Verwirrung – Der Wechsel von LKW zu Kfz

Was viele nicht wissen. Von 1970 bis 1992 bezog sich das Schild tatsächlich auf Lkw.

Seit der StVO-Reform 1992 wurde die Bedeutung jedoch von Lkw auf Kraftfahrzeuge (Kfz) erweitert. Unabhängig davon, ob es sich um einen Lkw oder ein Wohnmobil handelt. Hier ein paar Details dazu.

Das Verkehrsschild 253

ab 1970 bis 1992

Zeichen 253 Verbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen StVO 1970

Auszug Wikipedia bzw. Gesetzestext

Zeichen 253: Verbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen.

Das Verkehrsschild 253

ab 1992

Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht StVO 1992

Auszug Wikipedia bzw. Gesetzestext

Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t (später 3,5 t), einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Anmerkung: Später bedeutet ab 1997

Das Zusatzzeichen 1048-12

ab 1992

Zusatzzeichen 1048 12 nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t StVO 1992

Auszug Wikipedia bzw. Gesetzestext

Zusatzzeichen 1048-12: Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse

Fazit – Verkehrsschild 253 und 1048-12

Damit ist viele nun sehr klar.

  • Das Zusatzzeichen 1048-12 zeigt zwar gefühlt einen LKW.
  • Gemeint sind aber alle Kraftfahrzeuge (Kfz) über 3,5 t, ausgenommen sind im Gesetzestext nur Pkw und Kraftomnibusse.
  • Ein Wohnmobil über 3,5 t gilt nicht als Pkw – auch wenn der Mythos unter Campern gern herumgeistert.
  • Nachzusehen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter Feld 5.
  • Wer hier “Wohnmobil” stehen hat und über 3,5 t zGG hat, fällt unter die Regelung und fährt somit in diesem Beispiel mit Zusatzzeichen 1048-12 maximal 60 km/h. Wohnmobile unter 3,5 t zGG fahren maximal 80 km/h.

Keine PKW Zulassung – sonst steht hier PKW, Kombi, Kombilimousine etc.

Um weiter sicher zu gehen, das ich Wikipedia nicht falsch interpretiere, habe ich nun eine zweite Quelle herangezogen. Im Gesetzestext steht es identisch.

StVO § 39 auf gesetze-im-internet.de

So selbstbewusst ich das recherchiert habe, so ist es dennoch weiterhin möglich, dass es definierte Ausnahmen gibt, welche ich nicht kenne und damit die Bedeutung ändern kann. Anmerkungen dazu bitte in die Kommentare. Ich bedanke mich explizit auch bei Rolf in den Kommentaren, der eine gefestigte Recherche noch mal auf Anfang zurückstellte. Ich danke dir.

Parken auf Gehwegen mit Verkehrszeichen

Die Bedeutung und gerade das Gewicht sind hier wichtig. Wie bzw. wo ihr das bei Wohnmobilen findet, ist in dem Beitrag behandelt worden.

Verkehrszeichen 315, blaues Parkschild mit einem Auto, das halb auf dem Gehweg steht

Dieses Verkehrszeichen Nr. 315 ist ein blaues Schild mit einem P für Parkplatz und einem Auto, das auf einem Gehweg parkt. Weitere Zusatzschilder sind möglich und ein weißer Pfeil zeigt i.d.R. den Anfang und das Ende des Parkbereichs an.

Hier darf man offiziell auf dem Gehweg parken (mit Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen). Durch diese Einschränkung sind schwere SUVs, Wohnmobile und schwere Campervans über 2,8 Tonnen grundsätzlich ausgeschlossen. Wie es sich mit einem Gespann unter 2,8 Tonnen verhält, lässt sich bislang nicht abschließend klären. Die Vermutung liegt nahe, dass dies eigentlich erlaubt sein müsste.

Irreführendes Schneeflockensymbol – Das Sommerproblem

Die wohl größte Überraschung erwartet uns bei einem augenscheinlichen reinen Wintersymbol. Der Schneeflocke. Im Sommer nicht gültig, oder etwa doch?

Rechteckiges Zusatzzeichen mit schwarzer Schneeflocke auf weißem Grund

Das kleine eckige Zusatzzeichen mit der Schneeflocke

Gemeint ist das kleine rechteckige Zusatzzeichen unter einem Tempolimit. Es hieß bis 1992 Zusatzschild 841 und danach Zusatzzeichen 1007-30 „Gefahr unerwarteter Glatteisbildung“.

Ein Gerichtsverfahren (Entscheidung OLG Hamm, 1 RBs 125/14) förderte dazu folgendes zu Tage. Dieses Zusatzzeichen hat nur einen rein informativen Charakter. Eine darüber stehende Geschwindigkeitsbeschränkung gilt AUCH im Sommer, also grundsätzlich und nicht nur bei winterlichen Verhältnissen. Anders als beim Zusatzzeichen „bei Nässe“, das die Begrenzung tatsächlich einschränkt, ist die Schneeflocke nur die Begründung für das Tempolimit.

Seit 2017 nicht mehr im Verkehrszeichenkatalog

Und jetzt wird es kurios. Mit dem Verkehrszeichenkatalog vom 29. Mai 2017 ist dieses Zusatzzeichen aus dem Katalog geflogen. Die Nummer 1007-30 wurde sogar neu vergeben und steht heute für „Ölspur“. Wer also nach 1007-30 sucht, landet beim falschen Schild.

Wichtig für dich in der Praxis. Gestrichen heißt nur, dass die Behörden das Schild nicht mehr neu anordnen. Bereits aufgestellte Schilder bleiben wirksam. Deshalb steht die Schneeflocke weiterhin am Straßenrand, und das Urteil des OLG Hamm gilt für diese Bestandsschilder unverändert weiter.

Das rote Dreieck mit Schneeflocke ist kein Ersatz

Oft heißt es, das Zusatzzeichen sei durch das dreieckige Warnschild mit der Schneeflocke ersetzt worden. Das ist so nicht ganz richtig.

Das Gefahrzeichen 101-51 „Schnee- oder Eisglätte“ existiert seit 1992 parallel und hat eine andere Aufgabe. Es warnt dich vor Glätte an einer bestimmten Stelle, zum Beispiel auf Brücken, an Passstraßen oder in schattigen Waldstücken. Es erklärt kein Tempolimit, es schreibt aber auch keine feste Geschwindigkeit vor. Du musst deine Fahrweise selbst anpassen.

Merksatz für Camper

  • Kleine eckige Schneeflocke unter einem Tempolimit, dann gilt das Tempolimit immer, auch bei 30 Grad im Juli
  • Rotes Dreieck mit Schneeflocke, dann drohen Schnee- oder Eisglätte und du passt Tempo und Abstand selbst an
  • Nur „bei Nässe“ schränkt ein Tempolimit wirklich auf bestimmte Verhältnisse ein

Gerade mit dem schweren Wohnmobil ist der zweite Punkt kein Detail. Der Bremsweg ist länger, das Gespann schiebt, und ein Schild, das du für ein Wintersymbol hältst, kostet im Zweifel Punkte und Geld.

Update und Danke

Danke an Gerd aus den Kommentaren, der uns auf den Wegfall aus dem Verkehrszeichenkatalog hingewiesen hat. Genau dafür sind die Kommentare da. Wir haben den Abschnitt entsprechend aktualisiert.

Fazit Schilderwald

Der Schilderwald in Deutschland. Wer noch weitere kuriose Schilder kennt oder besser gesagt nicht kennt. Einfach in die Kommentare schreiben. Wir kümmern uns um Aufklärung.

Passt auch euren Geldbeutel auf und gutes reisen.

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