Published On: 3. May 21
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Ich liebe Camping
und unsere Grundsätze

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Corona, Camping, Reisen – Im Wohnmobil übernachten geht fast immer, aber…

Camper ist nicht Camper

Camping ist ein sehr weitläufiger Begriff. Vom Camper mit Dachzelt bis hin zum Dauercamper, wird alles mit dem Begriff Camping zusammengefasst. Die Unterschiede können aber grösser nicht sein. Daher rühren auch die vielen Missverständnisse in der Community, wenn es um Camping und Corona geht. Es wird auf Facebook meistens erst geschossen und dann gefragt. Wenn überhaupt.

Zumindest gehen viele von ihren nicht aktuellen Standpunkten und Informationen aus, die sehr oft nur Teilwahrheiten beherbergen. Oder wie so oft nur regionale Gültigkeit aufweisen.

Unabdingbar – Sachlage und Selbsteinschätzung

Gesetze und Verordnungen sind nicht für den Camper geschrieben. Daher rühren die allermeisten Interpretationen und Missverständnisse. Daher ist es sehr wichtig viele kleine Elemente selbst zusammen zu setzen.

Noch wichtiger ist es diese für sich persönlich in der eigenen Region oder im eigenen Bundesland anzuwenden. Der gelegentliche Camper wird sich damit schwer tun und wettert erst mal los. Dennoch helfen vielleicht meine Informationen und Ansätze auch hier etwas weiter.

Geduld und Nischen sind angesagt

In diesem Beitrag kommen auch kleine Lösungen ausserhalb von Campingplätzen und Stellplätzen zum Zuge. Während der Städte- und Landtourer sowie Freicamper sich vermutlich längst fragen, was ist denn der Unterschied zu früher, so wird der Campingplatz-Typ durchaus neues lernen. Die Möglichkeiten sind dabei überhaupt nichts neues. Sie sind seit Jahren allesamt bereits auf camper.help dokumentiert. Vielmehr ist dieser Beitrag eine passende Klammer, um diese Möglichkeiten zusammenzufassen.

Disclaimer und Einschränkungen

Wer die Nähe zu anderen Campern sucht, ist in dem Beitrag grundverkehrt. Verbote durch Verordnungen sind jederzeit zu akzeptieren. Doch die willkürliche und unbegründete Überzeichnung durch einzelnen Personen, sollte keinen Einfluss auf die Mehrheit einer Gemeinschaft haben.

Denn der Grundsatz

Übernachten im Wohnmobil geht fast immer

ist erst einmal Fakt. Fakten die später noch beleuchtet werden. Doch es kommt – wie so oft im Leben – auf die vielen kleinen Umstände um einen herum an. Auch ob man bereit ist, für Wissenslücken ein ordentliches Bussgeld zu bezahlen.

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16 Punkte – Was ist erlaubt – was ist verboten – was ist machbar?

Alles von Ausgangssperre, Beherbergungsverbot, Bundesweite Corona-Notbremse, Corona Lockdown, Essen gehen, Fahrtüchtigkeit, Öffnungen, Ver- und Entsorgung, Reiseverbot bis Wohnmobil parken

Regionale Unterschiede bestimmen die Möglichkeiten und Verbote. Sich aktuell informieren ist daher unabdingbar. Eine Darstellung der Möglichkeiten vom Mai 2021 in Bezug auf unterschiedlichen Verordnungen ist schwierig und nicht immer vollständig darstellbar. Dennoch ist eine sehr nützliche Sammlung an wichtigen Punkten entstanden, welches es uns ermöglicht weitgehend zu verreisen.

  • Grundsätze, Respekt und Sauberkeit machen Sinn

    • AHA+L+C und gesunder Menschenverstand und wachsende wissenschaftliche Erkenntnisse beachten macht Sinn. Besser als draussen, sein geht nicht.
      https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/corona-ansteckung-aerosole-draussen-klassenzimmer100.html
    • Eines der wichtigsten Grundprinzipien bei allem. Der picobello hinterlassene Übernachtungsplatz und der Respekt gegenüber den Einheimischen.
    • Auch wenn es schwer fällt. Wer nicht 100% autark ist, braucht die späteren Lösungen 1 bis 3 gar nicht erst angehen.
    • Wer weitere Tipps sucht, der sollte sich später noch diesen Beitrag ansehen.

  • Reiseverbot – gibt es nicht

  • Bundesweite Corona-Notbremse

    Erst das negative, dann die Möglichkeiten. Die Bundesnotbremse macht es – auf den ersten Blick – bei einem Inzidenzwert über 100 im entsprechenden Landkreis unmöglich auf der Strasse zu übernachten. Der Wortlaut “Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr den Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“.

    Andererseits gibt es einige Landkreise, wo ein Inizidenzwert unter 100 längst erreicht wurde und somit einige Möglichkeiten offen stehen.

  • Welche Landkreise sind unter Inzidenz 100?

    Zwar kommt unten noch der App-Tipp bei “Darf ich das”. Einfacher geht es aber auf dem RKI Dashboard auf der linken Seite “Auswahl pro Landkreis”. Einfach nach unten blättern und die Inzidenz unter 100 wird für viele Landkreise sichtbar. Der Stand Anfang Mai stimmt optimistisch. Von 294 Kreisen und Landkreisen waren fast die Hälfte unter Inzidenz 100.

    https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

  • Öffnungen von Campingplätzen und Stellplätzen, Teststrategie, Maskenpflicht, POC-Antigentest, oder Selbsttest?

    Unentgeltliche Park- und Übernachtungsmöglichkeiten waren bislang in vielen Bundesländern gar nicht verboten. Es waren z.B. in Bayern nur entgeltliche Übernachtungsangebote untersagt. Die unentgeltlichen Park- und Übernachtungsmöglichkeiten konnten weiterhin genutzt werden.

    Die sogenannten entgeltlichen Möglichkeiten (Campingplätze, Stellplätze) sind für verschiedene Bundesländer nun am seit Mitte Mai 2021 wieder am kommen. Unter einem 7-Tage-Inzidenz unter 100 ist eine Öffnung von Campingplätzen in Deutschland wieder möglich. Die Teststrategie, Übernachtungsbedingungen und die komplette Übersicht gibt es hier. https://www.bvcd.de/corona/laenderregelungen.html

  • Schlafen an der Strasse – Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

    DER beste Notnagel, wenn er plausibel und authentisch ist.

    Die 10-Stunden-Regel zur Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit

    Diese sollte man kennen, denn auch das Ordnungsamt, die Polizei oder Bergwacht machen erfahrungsgemäss auch Fotos von Nummernschildern. Wie im vorherigen Punkt schon etwas eingeleitet. Das Wissen diesbezüglich, ist sehr umfangreich und daher in einem eigenen Beitrag erläutert.

    Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Mit dem Ordnungsamt oder der Polizei diskutieren ging vor Corona. Denn im Zweifelsfall haben Ordnungshüter jetzt immer das letzte Wort. Denn wer kennt schon den § 8 Abs. 1 PolG „Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Dieses Mittel wird allerdings aktuell sehr sparsam eingesetzt, denn bislang habe ich dies nur einmal im Facebookrauschen und nicht aus erster Quelle gehört.

    Doch parken ist nicht gleich parken.

  • Der § 12 der StVO – Wohnmobil parken, wo es nicht verboten ist

    Viel zitiert, aber oft falsch praktiziert. Es gilt zwar folgender Grundsatz.

    Das Wohnmobil darf grundsätzlich überall da parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.

    Die Grundregel klingt einfach, aber diese hat auch Einschränkungen. Denn auch Verbote müssen erst mal richtig ausgelegt werden. Viele denken, dass sie mit ihrem Wohnmobil mit einem PKW gleichberechtigt sind. Dabei spricht schon alleine die Begrenzung der 2,8 Tonnen Grenze und die Zulassungsart “Wohnmobil” dagegen. Das führt sehr oft zu falsch genutzten Parkplätzen und zu vielen unnötigen Knöllchen.

  • Nächtliche Ausgangsspeere und Ausgangsbeschränkungen

    Diese ist nun Teil der bundesweiten Corona-Notbremse. Diese Einschränkungen in Landkreisen und Städten sind ab einem 7-Tage-Inzidenz von über 100 zu berücksichtigen. Teilweise gibt es Länder-Verordnungen, wo bereits ein 3-Tage-Inzidenz von über 100 reicht. Gültig meist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Vielerorts bei Verstoss mit + – 500 Euro pro Personen geahndet.

    Daher macht es – ohne ausreichenden Grund – keinen Sinn in diesen betroffenen Landkreisen im Wohnmobil zu übernachten.

    Nur wenige Ausnahmen wie Dauercamper und Camper, die im Wohnmobil leben, haben hier auch in diesem Gebieten diese Möglichkeiten ausserhalb von 4 gemauerten Wänden zu verweilen. Details können jederzeit beim RKI eingesehen werden.

  • Parkplätze, Freicampen, Nachfragen und mehr

    Die Faustregel – auch beim parken

    Unsere Gemeinschaftsprinzip der Legislative. Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist gestattet. Eine Faustregel die erst recht beim parken gilt. Park- und Nächtigungsverbote müssten durch Schilder gekennzeichnet sein. Öffentliche Parkplätze, öffentliche Strassen oder Wanderparkplätze zum wiedererlangen der Fahrtüchtigkeit können genutzt werden. Genauer ist das im nächsten Punkt weiter verlinkt.

    Die Bevölkerung beäugt derzeit jeden einzelnen mit Argusaugen. Daher Augen auf bei der Platzwahl. z.B. Direkt an den Küstenregionen, Parks und im Alpenvorland sind zusätzliche Information sehr hilfreich, denn hier schlägt öfters der Naturschutz und weitere Themen zu. Provokationen werden zurecht geahndet.

    Persönliche Befindlichkeiten sind wichtig – Nachfragen hilft

    Auch wenn der Eingangssatz rechtlich Bestand hat. Persönliche Befindlichkeiten von Personen (z.B. Förster, Landwirt, Gastronom) und privat anmutende Plätze (z.B. Wanderparkplatz, Felder, Freiflächen, Liftstation) sollten auf berechtigtem Verlangen geräumt werden, ohne auf die Ordnungshüter zu warten.

    Nur weil ein Platz in Google Maps oder einer App erscheint, ist es nicht grundsätzlich legitim sich über Nacht dort aufzuhalten. Sollte der Eigentümer (Wirtschaft, Alm, Restaurant oder ähnliches) sichtbar sein, kann ein vorheriges höfliches Nachfragen wahre Wunder bewirken.

    Mein persönlicher Tipp

    Besser man übernachtet nicht sichtbar hinter Gebäuden mit Industrie- bzw. Gewerbeeinschlag, in abgelegenen Wohngebieten oder einsamen Naturecken. Es sind uns schon kostenlose Stellplätze ohne jegliche Verbotsschilder begegnet. Auch das ist immer eine Option. Auch eine späte Anreise in der Dämmerung war uns schon immer eine Hilfe.

  • Der § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB – Ist ein Wohnmobil eine Wohnung?

    Es vermehren sich vielfach die Behauptungen, dass ein Wohnmobil eine Wohnung ist. Aufgeführt werden BGH Urteile, wo nur das herausgeschnitten wird, was einem in diesem Kontext gefällt. Das stimmt aber nur teilweise. Dies ist nicht für allen Lebenslagen geklärt. Auch ist in vielen Sätzen ein Konjunktiv verwendet worden, welche auf weiteren Klärungsbedarf seitens des BGH hindeutet. https://www.juracademy.de/rechtsprechung/article/244-StGB-wohnmobil-wohnung

    Es gibt zwar diese etwas schwierig ausgelegte Entscheidungen durch den Bundesgerichtshof. Die Auslegung diente aber einem gewissen Schutzzweck bei einem nächtlichen Überfall. Sich darauf in allen Lebenslagen eines Campers zu verlassen ist dünnes Eis. Es wird weitere Urteile benötigen, um Klarheit zu bekommen.

  • Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete im Auge behalten

    Vom Walchensee nach 23 Uhr für 250 Euro verscheucht werden. Eine echte Geschichte eines bekannten Campers. Daher nicht ausser acht lassen. Wir Camper haben in diesen Naturschutzgebieten über Nacht nichts zu suchen.

  • Versorgung und Entsorgung

    Oft bei camper.help nachgefragt. Ohne Anrufe und ausprobieren geht es nicht. Es gibt durchaus Campingplätze und Stellplätze, deren Entsorgung man auch bei geschlossenen Schranken bzw. als auswärtiger Gast anfahren kann und anfahren darf. Für Telefonnummern und für den besten Entsorgungsfilter hat sich der Promobil Stellplatzradar und Park4Night als sehr praktisch herausgestellt. Aber auch Campingplätze mit vielen Dauercampern sind eine gute Adresse, jemanden für diese Fragen ans Telefon zu bekommen.

    Mein persönlicher Tipp

    Eine zweite Toilettenkassette mitführen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Der Sicherung der Kassette, sowie viele weitere Entsorgungsadressen sind auch im folgenden Beitrag mit dem Stichwort “Liste der europäischen Entsorgungsstationen” zu finden.

  • Einkaufen und Essen gehen bzw. Take-Away – Die Karte für die 1000 besten Möglichkeiten

    Einkaufen mit FFP2 Maske ist problemlos, da Supermärkte, Drogeriemärke und Tankstellen und sogar Drive-ins haben fast ohne Ausnahme geöffnet. Die geschlossenen Gasträume in Restaurants und Wirtshäusern können durch Take-Away oder Wohnmobil-Dinner ganz gut kompensiert werden. Drive-In bei Fastfoodketten ist problemlos möglich. Bei Höhenbeschränkungen einfach ins Restaurant zum Counter gehen. Wer die 1000 Besten der Besten Take-Aways sucht, der ist in diesem Beitrag richtig.

    Oder einfach gleich diesen Top-Beitrag anklicken

  • Vollkommen kontaktlos geht natürlich auch

    Sprit, Essen und Wasser von zu Hause bunkern geht natürlich auch. Mit dem richtigen Ziel in der Natur, lässt sich ein Wochenende entsprechend selbst mit Familie vollkommen kontaktlos gestalten.

  • Auslandreisen sind schwierig

    In jeden Fall sind Hochrisikogebiete problematisch. Einreiseanmeldungen sowie besondere Quarantänebestimmungen sind umfangreich. Erst recht wenn man aus einem Hochinzidenzgebiet wieder einreisen möchte. Hier ist grundsätzlich ein PCR bei der Einreise notwendig. Für Reiserückkehrer gilt ebenso eine Quarantäne.

    https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#2

  • Die beste App – Darf ich das?

    Eine tolle App. Zielorte eingeben und schon hat man auf einen Blick und auf einer Seite die benötigten Inzidenzwerte und Einschränkungen. Für Camper aber nicht immer voll aussagefähig, aber sehr ergänzend.

Grundsätze 2021 für das Camping von heute und morgen

Auch in vielen Monaten wird vieles in dem Beitrag nach wie vor Bestand haben. Wir haben kritische Risikogruppen in der Familie und im Freundeskreis, daher haben wir auch “freiwilligen” Anlass gewisse Kriterien zu berücksichtigen. In 3 Grundsätzen ist das schnell beschrieben.

  • Distanz und Abstand

  • Kleine Lösungen

  • Weniger ist mehr

Lösung 1 – Freicampen

Die beste fast immer mögliche Lösung für die Puristen, Individualisten und freiheitsliebenden Camper. Das ist Camping in Reinform. Das beinhaltet jedoch eine Reihe von Tipps und ungeschriebenen Regeln.

  • Distanz und Abstand

    Freier und mit mehr Distanz und Abstand geht es nicht. Teilweise weit und breit keine Menschenseele zu sehen bzw. der Abstand ist sehr gut einzuhalten.

  • Kleine Lösungen

    Einkaufen vor Ort im kleinen Ort. Später dann vielleicht das Fahrrad satteln und noch was regional essen gehen bzw. abholen? Sehr smarte Lösung. In der Vergangenheit und Zukunft gerne von uns genutzt.

  • Weniger ist mehr

    Die ganze Welt ist ein Spielplatz – zumindest für unsere Kinder. Zeit für uns Erwachsene, das immer wieder zu entdecken. Frei stehen an der Blumenwiese oder am Weiher im Nirgendwo. Unser liebster Geheimtipp.

Lösung 2 – Landvergnügen, Staybetter.farm und Co

Erst wieder möglich wenn touristische Übernachtungen erlaubt sind.

Die vielen Möglichkeiten in vielen Ländern. Unkompliziert werden aus Prinzip alle Grundsätze mehr als eingehalten.

  • Distanz und Abstand

    Klar, nichts mit Beherbergungsverbot. Es muss erfahrungsgemäss kein persönlicher Check-in erfolgen. Ein “Hallo” und “Herzliches Willkommen” über eine ausreichende Distanz ist möglich.

  • Kleine Lösungen

    Unterstützend für die, welche es nun am dringendsten brauchen. Der kleine Betrieb – der sich freut – wenn er seine alltäglichen Waren im Hofladen an seinen Gast verkaufen kann. Ein kleines Trinkgeld erfreut auch die Seele der kleine zusätzlichen Wertschätzung.

  • Weniger ist mehr

    Es muss nicht der Event-Spielplatz sein. Gerade ländliche Betriebe haben meist selbst Grossfamilien und Kinder. Spielplätze am Hof und schöne Naturerlebnisse stehen überall zur Verfügung. Die Ruheplatz am Weiher für grossen kann zum Vergnügen für die “Grossen” werden.

Lösung 3 – Winzer-Atlas und Biererlebnis mit dem Wohnmobil

Erst wieder möglich wenn touristische Übernachtungen erlaubt sind.

Sehr gute und interessante Lösung. Das Buch. Unkompliziert werden alle Grundsätze eingehalten.

  • Distanz und Abstand

    Klar, nichts mit Beherbergungsverbot. Sonst aber bei den Winzern gar kein Problem. Es muss erfahrungsgemäss kein persönlicher Check-in erfolgen. Auch hier ist ein “Hallo” und “Herzliches Willkommen” über eine ausreichende Distanz möglich.

  • Kleine Lösungen

    Absolut unterstützend für die, welches es nun am dringendsten brauchen. Der kleine Betrieb von nebenan, der sich freut über seinen Hofladen seine Waren anzubieten.

  • Weniger ist mehr

    Gerade ländliche Betriebe sind immer mit kleinen Spielplätzen ausgestattet. Naturerlebnisse stehen überall zur Verfügung. Gerade bei den Winzern sind naturgemäss reizvolle Landschaften vorhanden.

Lösung 4 – ACSI Klein & Fein campen

Erst wieder möglich wenn touristische Übernachtungen erlaubt sind.

Lösung mit Kompromissen. Nicht alle Grundsätze werden eingehalten.

  • Distanz und Abstand

    Klar, nichts mit Beherbergungsverbot, aber danach eine sehr gute Möglichkeit auf kleinen Stellplätzen und kleinen Campingplätzen. Denn das dichte Gedränge zu Stosszeiten ist per se geringer. Daher sind kleine Camping- und Stellplätze klar bevorzugt. Dennoch ist das Thema Distanz nicht so einfach zu lösen.

  • Kleine Lösungen

    Die vielen kleinen Camping- und Stellplätze haben es selbst in der Hochsaison nicht immer einfach, sich gegen die grossen Event-Campingplätze zu behaupten. Hier liegt sicherlich in der Zukunft eine gute Chance.

    Für uns war ACSI Klein & Fein im Ausland stets eine bevorzugte Wahl, die schönen kleinen Perlen eines Landes zu entdecken. Wir werden dieses Jahr auch in Deutschland das weiter ausprobieren.

  • Weniger ist mehr

    Etwas zu viel künstliche “Ruhe” sind wir nun alle etwas gewohnt. Vielleicht schadet es nicht, dies auf das Camping zu übertragen.

Mein persönliches Schlusswort

Im Lockdown zwar sehr eingeschränkt, aber möglich. Wir Camper haben eine sehr komfortable Reise- und Urlaubslösung vor der eigenen Haustüre stehen. Und campen und reisen im eigenen Land ist definitiv immer eine gute Lösung. Wir haben es damit sogar in der Hand unsere eigene Wirtschaft zu unterstützen. Schon alleine daher mag ich diesen Ansatz sehr. Daher werden viele der zukünftigen Tipps und Ansichten immer wieder in diese Kerbe schlagen.

Viel Gesundheit wünsche ich und verliert nicht die Geduld. Es gibt für vieles eine neue Lösung. Es ist die Zeit die es braucht, um das neue Normal zu akzeptieren oder zumindest zu tolerieren. Und nicht vergessen.

Wir haben das beste Hobby der Welt :-)

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