- E-Scooter und Camping
- Video vom Double-Surfer auf einem E-Scooter
- Gesetzesvorlage in Deutschland
- Vorbereitete Gesetzesvorlage in Österreich
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E-Scooter und Camping
Wir haben seit Weihnachten 2018 einen E-Scooter im Wohnmobil. Genial. Schnell zum Bäcker, schnell zum Supermarkt, schnell zum peilen der Lage. Aber auch ausserhalb des Campings nutze ich den E-Scooter mehrmals die Woche. Selbst von der Autoinspektion fahre ich mit dem E-Scooter nach Hause und spare viel wertvolle Zeit.
Wir zeigen euch unseren Erfahrungsbericht aus der Praxis mit allen uns bekannten Vor- und Nachteilen von unserem E-Scooter. Auch gibt es noch alle wichtigen Details über die Gesetzeslage.
Video vom Double-Surfer auf einem E-Scooter
Im Gesetzestext ist vorgesehen, dass nur eine Person auf dem Scooter steht. Aber es geht auch ganz anders. Bei der Recherche für meinen Camper-Beitrag für München camper.help/muenchen sind mir die 2 „coolen“ Surfer mit ihren Boards auf dem Leihscooter vors Handy gekommen. Sehr cool, wenn auch ziemlich gefährlich. Später habe ich sie dann an der Eisbachwelle camper.help/muenchen-hotspots/#englischer_garten_und_zoo wieder gesehen.
Gesetzesvorlage in Deutschland
Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) heißt das Gesetz, welches unser Hobby und unser Freizeitverhalten ziemlich beeinflussen wird. Gerade für relativ kurze Strecken ist es mühsam das Auto oder das Wohnmobil vom Platz zu bewegen, das bedeutet meist unnötig aus- und wieder einparken.
Wie so oft hat mir die Informationslage von Blogs und Tagespresse nicht ausgereicht, da für mich wesentliche Dinge im Gesetzestext überlesen wurden und versuche das in üblicher camper.help Manier etwas ausführlicher zu gestalten.
Allgemeine Regeln
Keine Führerscheinpflicht.
Keine Helmpflicht. Ist derzeit nur eine Empfehlung – aber eine wichtige.
Dürfen nicht auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone fahren, sondern auf Radwegen.
Wie beim Radfahrer auch. Ist kein Radweg vorhanden, dann ab auf die Straße.
Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung fahren ist erlaubt, wenn es auch für Radfahrer frei ist.
Ausserdem ist nur eine Person und keine Anhänger sind erlaubt.
Grundsätzlich sind E-Scooter erst ab 14 Jahren erlaubt.
Mindestgeschwindigkeit 6 km/h.
Das Gerät benötigt eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis ABE.
Muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein. Viele Hersteller lösen das mit einer zusätzlichen Fussbremse auf das Hinterrad.
Der Scooter muss eine lichttechnische Einrichtungen nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung haben. Dies beinhaltet ein Frontlicht, Schlusslicht, Rückstrahler sowie Seitenreflektoren sind Pflicht. Diese können im Nachhinein auch montiert werden.
Der E-Scooter darf maximal bis 70 Zentimeter breit, bis zu 140 Zentimeter hoch und bis 200 Zentimeter lang sein.
55 Kilogramm dürfen vom Gewicht her (ohne Fahrer) nicht überschritten werden.
Die Dauerleistung darf maximal 500 Watt betragen.
Eine Haftpflichtversicherung mit gültiger Versicherungsplakette bzw. Versicherungsaufkleber reicht aus.
Der Gesetzgeber geht von folgenden Kosten je Versicherungsplakette aus. “Junge“ Fahrer werden pro Jahr durchschnittlich mit 90 Euro und für Fahrer ab einem Alter von 23 Jahren mit 60 Euro jährlich angenommen.
Vorbereitete Gesetzesvorlage in Österreich
Auch in Österreich wird die 31. Novelle der STVO den E-Scootereinsatz regeln und voraussichtlich im Sommer um den Juli herum mit Regeln belegen.
Folgender Stand vom 10. April 2019.
Allgemeine Regeln
- Keine Führerscheinpflicht.
- Muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein.
- Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bzw. 600 Watt.
- Dürfen dort fahren, wo auch Fahrradfahrer fahren dürfen.
- Dürfen nicht auf Gehwegen fahren, ausser Abschnitte sind für Fahrräder und eben auch für E-Scooter freigegeben.
- Regeln für Fahrradfahrer gelten auch für E-Scooter.
- Telefonieren verboten, ausser mit Freisprecheinrichtung.
- Promillegrenze beim Fahrrad fahren ist 0,8. Dies müsste dann auch für E-Scooter gelten.
- Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.
- Klingelpflicht am Scooter.
- Ausser dem ist noch eine Lichtanlage und Reflektoren wie beim Fahrrad Vorschrift. Vorne weiss, seitlich weiss oder gelb und hinten rot.